In diesen Tagen werden bereits die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Albershausen für die Bürgermeisterwahl am 25.1.2026 versandt.
Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Bürgerbüro der Gemeinde Albershausen.
Bei der Bürgermeisterwahl sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes insbesondere wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.
Der Auftrag zum Druck der Stimmzettel kann erst nach der Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeindewahlausschuss erteilt werden. Da der Bewerbungsschluss am 29.12.2025 eingehalten werden muss, kann der Gemeindewahlausschuss erst im Anschluss zur Zulassung der Bewerbungen zusammentreten. Bedingt durch die Feiertage stehen deshalb die Stimmzettel erst in der 2. Januarwoche zur Verfügung.
Eine Zustellung von Briefwahlunterlagen kann somit erst ab dem 12.1.2026 erfolgen. Wir bitten dies bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen zu beachten.
Ihre Gemeindeverwaltung