Die Stadt Korntal-Münchingen weist darauf hin, dass sie in diesem Jahr ein aktuelles Adressbuch herausbringen wird, in dem alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt ab 18 Jahren alphabetisch und in einem Straßenverzeichnis aufgeführt werden.
Hinweis für alle Einwohnerinnen und Einwohner
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 BMG). Der Widerspruch in Bezug auf die Herausgabe von Daten für Adressbücher kann bei der Stadt Korntal-Münchingen, Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Der Bürgerservice der Stadt Korntal-Münchingen wird dem herausgebenden Verlag Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften der Volljährigen übermitteln.
Wer nicht im Adressbuch erscheinen möchte, muss deshalb umgehend – spätestens jedoch bis zum 15.08.2024 – schriftlich oder persönlich beim Bürgerservice Korntal-Münchingen widersprechen. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht nötig.
Hinweis: Um Rückschlüsse auf besondere Aufenthaltsverhältnisse wie zum Beispiel Pflegeheime oder andere Einrichtungen im Sinne des § 52 Abs. 1 BMG zu vermeiden, werden dort gemeldete Einwohner nicht im Adressbuch aufgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits beantragte Übermittlungssperren in Bezug auf Gruppenauskünfte an Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 BMG), Veröffentlichung von Alters und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG) und Übermittlung von Meldedaten an Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 3 BMG) keine Auswirkungen auf die Anlegung des Adressbuchs haben. Dieser Personenkreis muss – wenn er nicht veröffentlicht werden will – der Stadt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.
Personen, die nicht wollen, dass ihre Daten veröffentlicht werden, werden gebeten, das Formular auszufüllen und dem Bürgerservice bis spätestens zum 15.08.2024 zu übersenden.
Alle, die schon früher eine solche Auskunftssperre beantragt haben, werden nicht veröffentlicht, d.h. ein erneuter Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Ein Formular steht auch unter www.korntal-muenchingen.de unter der Rubrik Online-Bürgerservice/Dienstleistungen A-Z zum Download bereit:
Stadt Korntal-Münchingen
Bürgerservice
70825 Korntal-Münchingen
Der Antrag wird gestellt von folgenden volljährigen Familienmitgliedern:
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1. Name, VornameGeburtsdatum
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2. Name, VornameGeburtsdatum
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3. Name, VornameGeburtsdatum
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4.Name, VornameGeburtsdatum
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Straße Hausnummer
...
Kontaktmöglichkeit: Telefonnummer oder E-Mail
Ich beantrage hiermit, im Melderegister über meine persönlichen Daten folgenden Sperrvermerk einzurichten:
Übermittlungssperre für die Veröffentlichung meiner Daten in Einwohnerbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken (§50 Abs. 3 BMG).
Begründung ist nicht erforderlich.
Ich wünsche keine Aufnahme in das Adressbuch
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1. Unterschrift
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2. Unterschrift
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3. Unterschrift
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4. Unterschrift