Nussbaum-Logo
NUSSBAUM+
Aus dem Landkreis

Änderung bei Annahme auf Recyclinghöfen – Elektro-Kleinschrott an der Theke abgeben

Beim Elektrorecycling entstehen durch eine seit Jahren zunehmende Verbreitung von Lithium-Ionen-Batterien immer wieder Brände in Recyclinganlagen. Diese...

Beim Elektrorecycling entstehen durch eine seit Jahren zunehmende Verbreitung von Lithium-Ionen-Batterien immer wieder Brände in Recyclinganlagen. Diese Gefahren stellen das gesamte Elektrorecycling existentiell in Frage. Die Verwerterbetriebe haben zunehmend Probleme, sich entsprechend zu versichern. Kleinvolumiger Elektronikschrott muss deshalb künftig über ein sogenanntes „Thekenmodell“ durch geschultes Personal angenommenund in geeignete Sammelbehälter gegeben werden.

Der Handel, der Elektrogeräte verkauft, ist zur Rücknahme verpflichtet. Darüber hinaus richtet auch der Landkreis Heilbronn auf 33 Recyclinghöfen entsprechende Theken ein. Der Bevölkerung steht dadurch eine dezentrale, bürgernahe Abgabemöglichkeit zur Verfügung. Die Höfe liegen ortsnah, sodass die Entsorgung mit alltäglichen Einkäufen verbunden werden kann.

Ab April 2026 ist die Annahme von kleinvolumigem Elektronikschrott auf folgenden Recyclinghöfen möglich: Bad Friedrichshall-Hasenmühle, Bad Friedrichshall-Jagstfeld, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Beilstein, Brackenheim, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Flein, Gemmingen, Güglingen, Gundelsheim, Ilsfeld, Kirchardt, Lauffen, Leingarten, Möckmühl, Neckarsulm, Neckarwestheim, Neudenau, Neuenstadt, Nordheim, Obersulm-Willsbach, Oedheim, Schwaigern, Untergruppenbach, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot und Zaberfeld.

Zudem wird auf den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten neben kleinvolumigem auch großvolumiger Elektronikschrott angenommen. Haushaltsbatterien und Lithium-Ionen-Batterien bis 500 Gramm werden weiterhin auf allen 51 Recyclinghöfen im Landkreis Heilbronn angenommen.

Weitere Informationen rund um das Thema Entsorgung gibt es unter www.aw-landkreis-heilbronn.de oder www.e-schrott-entsorgen.org.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Langenbrettach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2026
von Landratsamt Heilbronn
24.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Langenbrettach
Kategorien
Aus dem Landkreis
Politik