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Änderung der Alarmierung von First Responder in Baden-Württemberg

Liebe Schlaitdorfer Bürgerinnen und Bürger, zum 01.04.2026 hat das Land Baden-Württemberg, im Rahmen der neuen Rettungsdienstverordnung, eine landesweit...

Liebe Schlaitdorfer Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.04.2026 hat das Land Baden-Württemberg, im Rahmen der neuen Rettungsdienstverordnung, eine landesweit einheitliche Alarmierung von First Responder Gruppen eingeführt.

Bisher wurden wir immer parallel zum Rettungsdienst alarmiert, wenn dieser mit Blaulicht nach Altenriet oder Schlaitdorf gefahren ist.
Seit dem 01.04.2026 werden wir nur noch zu bestimmten Einsatzstichworten alarmiert - z.B. bei Reanimation, Bewusstlosigkeit, Atemnot, allergische Reaktion, schwerer Sturz …
Diese Alarmierungsgrundlage ist landesweit einheitlich, umfasst jedoch nur noch rund die Hälfte der bisherigen Notfälle.

Die Hilfsorganisationen sind mit dieser Entscheidung nicht zufrieden und suchen das Gespräch mit dem Innenministerium.
Bis auf Weiteres findet nun aber die neue Differenzierung Anwendung.

In diesem Jahr hatten wir bisher 32 Alarmierungen (18x Altenriet und 14x Schlaitdorf) und waren bei allen 32 Notfällen für Sie vor Ort.

Ihre Malteser
Altenriet-Schlaitdorf

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
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Ausgabe 15/2026
von Malteser
08.04.2026
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