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Gemeinderat

Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen des Bürgerzentrums Altbach

Die Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen des Bürgerzentrums vom 30.05.1989 und vom 04.12.2001 werden ab 01.04.2026...

Die Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen des Bürgerzentrums vom 30.05.1989 und vom 04.12.2001 werden ab 01.04.2026 wie folgt geändert:

Gebührensätze für die Benutzung des Bürgerzentrums

Veranstalter, die nicht unter § 5 Abs. 4 fallen:

1. Miete pauschal pro Stunde/pro Raum 30,00 €

2. Strom- und Heizungskosten sind in der Pauschalmiete enthalten.

3. Für zerstörte oder abhandengekommene Gegenstände wird der tatsächliche Wert berechnet.

Altbach, den 24.03.2026

gez.

Sebastian Flörchinger

Bürgermeister

Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen der Ulrichskirche Altbach

Die Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen der Ulrichskirche vom 26.11.1985 und vom 04.12.2001 werden ab 01.04.2026 wie folgt geändert:

Gebührensätze für die Ulrichskirche erhalten folgende Fassung:

Örtliche VeranstalterFremde Veranstalter
Miete für die Kirche bis zu einer Dauer von 5 Stunden120,00 €150,00 €
Tagespauschale150,00 €200,00 €
Miete für 5 Stehtische und 3 Schirme 50,00 € 50,00 €
Flügelbenutzung 75,00 € 75,00 €
Heizkostenpauschale 40,00 € 40,00 €

Heizpauschale: vom 1. Oktober bis 30. April zu berechnen.

Für zerstörte oder abhandengekommene Gegenstände wird der tatsächliche Wert abgerechnet.

Altbach, den 24.03.2026

gez.

Sebastian Flörchinger

Bürgermeister

Änderung der Benutzungsordnung für die Sporthalle der Gemeinde Altbach

Die Benutzungsordnung für die Sporthalle der Gemeinde Altbach vom 24.02.1976 mit allen späteren Änderungen wird ab 01.04.2026 wie folgt geändert:

1. Gebührensätze für die Sporthallenbenutzung erhalten folgende Fassung:

Jugendliche/ Schüler (örtl.)AuswärtigeErwachsene/ AktiveAuswärtigePauschale für Heizung J/E
bis zu 3 Stunden45,00 €65,00 €90,00 €135,00 €30,00/45,00 €
bis zu 6 Stunden65,00 €100,00 €170,00 €255,00 €60,00/90,00 €
bis zu 9 Stunden90,00 €135,00 €225,00 €340,00 €90,00/135,00 €
für jede weitere Stunde23,00 €35,00 €30,00 €40,00 €15,00/15,00 €

Heizpauschale: von 1. Oktober bis 30. April zu berechnen.

2. Die Miete für das Vereinszimmer beträgt 200,00 €.

3. Soweit die Leistungen, die den in dieser Benutzungsordnung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

Altbach, den 24.03.2026

gez.

Sebastian Flörchinger

Bürgermeister

Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeindehalle Altbach

Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen der Gemeindehalle vom 10.05.1994 und vom 04.12.2001 wird ab 01.04.2026 wie folgt geändert:

1. Die Gebührensätze für die Benutzung der Gemeindehalle erhalten folgende Fassung:

Gemeindehalle (mit Foyer, Bühne, Küche, Gewölbekeller) 600,00 €750,00 €
jede weitere Stunde

10 % des Grundentgelts ab 6 h

Aufbau, Abbau, Proben

25 € je Std.

Foyer (allein)120,00 €170,00 €
Küche (allein)

120,00 €

170,00 €
Gewölbekeller (allein)

120,00 €

170,00 €
Flügelbenutzung

75,00 €

75,00 €
Nutzung Beamer

75,00 €

75,00 €
mobile Musikbox

50,00 €

50,00 €

Personaleinsatz der Gemeindeverwaltung und Techniker während der Veranstaltung50,00 € je angefangene Std. und Person
Bei allen anfallenden Sonderleistungen wird grundsätzlich der tatsächlich angefallene Aufwand dem Veranstalter in Rechnung gestellt.Tatsächlicher Aufwand

In den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Altbach, den 24.03.2026

gez.

Sebastian Flörchinger

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2026
von Gemeinde Altbach
24.03.2026
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