Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Betreuungsangebot „Kernzeit“ beschlossen.
Die Betreuungszeit in der verlängerten Spätbetreuung wird montags bis donnerstags um eine Stunde reduziert. Die verlängerte Spätbetreuung ist künftig montags bis donnerstags nach Schulende bis 16.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr möglich.
Eine Ermäßigung des Elternbeitrags für Alleinerziehende oder mehrere Kinder, die die Kernzeit gleichzeitig besuchen, wird künftig nicht mehr gewährt.
Die Höhe des Elternbeitrags ist wie folgt gestaffelt:
Diese Änderungen treten zum 01.09.2025 in Kraft. Die dann geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kernzeit finden Sie unter www.altdorf-boeblingen.de/de-wAssets/docs/leben-in-altdorf/Schule/Benutzungs-und.pdf.