
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 9.12.2025 eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Obersulmer Grundschulen und für die zentrale Ferienbetreuung beschlossen.
Die Änderung betrifft folgende Regelungen:
– Die Ganztagsbetreuung an der Grundschule Affaltrach und an der Grundschule Eschenau richtet sich nach dem Schulunterricht auch an die Kinder der Klassenstufe 1 – 4 der Käthe-Kollwitz-Schule. Das Betreuungsentgelt für die Kinder der Käthe-Kollwitz-Schule wird auf der Basis des reduzierten Betreuungsangebots festgesetzt.
– Anmeldefrist: Die Anmeldung zur Betreuung für das darauffolgende Schuljahr ist bis zum 15.3. eines Jahres bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen. Sollte die Platzkapazität nicht für alle angemeldeten Kinder ausreichen, werden Kinder mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorrangig berücksichtigt. Eine Anmeldung nach der Anmeldefrist oder im laufenden Schuljahr ist mit einer Frist von 4 Wochen zum 1. eines Monats möglich. Eine Aufnahme kann dann nur erfolgen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Eine Änderung der Betreuungszeit nach der Anmeldefrist oder im laufenden Schuljahr ist mit einer Frist von 4 Wochen zum 1. eines Monats möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
– Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über ein gesondertes Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich unter Einhaltung einer Anmeldefrist (i. d. R. ca. 2 Wochen vor den jeweiligen Ferien) bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen. Bei einer Stornierung der Anmeldung oder bei einer Reduzierung der gebuchten Tage nach der Anmeldefrist wird das volle anfallende Betreuungsentgelt berechnet.
Diese Änderungen treten zum 1.1.2026 in Kraft.
Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung mit den Änderungen ab 1.1.2026 wird auf der Homepage der Gemeinde Obersulm unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht:
www.obersulm.de/de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen
Obersulm, 10.12.2025
gez. Björn Steinbach, Bürgermeister