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Änderung der Benutzungsgebühren für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 05.12.2024...
Unterschrift Markus Tideman
Foto: Markus Tideman

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die

Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

der Gemeinde Eutingen im Gäu

vom 05.12.2024

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen im Gäu am 11.12.2025 die nachstehende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 05.12.2024 beschlossen:

Artikel 1

§ 13 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat 18,11 €.

Artikel 2

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 05.12.2024 der Gemeinde Eutingen im Gäu tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Eutingen im Gäu, den 11.12.2025

Markus Tideman

Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Eutingen im Gäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
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Ausgabe 51/2025
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