Landkreis Zollernalb
Der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen hat am 08.05.2025 folgende Änderung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen vom 20.07.2023 beschlossen:
Die der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen im Anhang beigefügten Beiträge für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen, auf die in § 4 Absatz 2 (Benutzungsentgelt Elternbeitrag) verwiesen wird, enthält folgende Fassung:
Kindergarten (für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt):
Grundform | Betreuungszeit | Monatlicher Elternbeitrag für 12 Monate in Euro |
von-bis | Erstes Kind in der Familie 1) | Zweites Kind in der Familie 1) | Drittes Kind in der Familie 1) | Viertes Kind und weitere Kinder in der Familie 1) | |
Halbtags- kindergarten | Mo. – Fr. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 86,00 | 55,00 | 35,00 | 15,00 |
Bausteine | Betreuungszeit | Monatlicher Beitrag in Euro je gebuchtem Wochentag |
von-bis | Erstes Kind in der Familie 1) | Zweites Kind in der Familie 1) | Drittes Kind in der Familie 1) | Viertes Kind und weitere Kinder in der Familie 1) | |
Baustein „Früh“ | Mo. – Fr. 07:15 Uhr bis 08:00 Uhr | 4,00 | 4,00 | 4,00 | 4,00 |
Baustein „Nachmittag“ | Mo. – Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr | 16,00 | 16,00 | 16,00 | 16,00 |
Baustein „Ganztags“ mit verpflichten- dem | Mo. – Do. 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr | 29,00 + 18,00 Essensgeld | 29,00 + 18,00 Essensgeld | 29,00 + 18,00 Essensgeld | 29,00 + 18,00 Essensgeld |
1) Es werden bei der Staffelung der Benutzungsentgelte Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die dauerhaft im Haushalt des Personensorgeberechtigten leben, berücksichtigt
2) Soweit mindestens 3 Anmeldungen vorliegen
3) Buchung verbindlich für ein halbes Kindergartenjahr, Verlängerung um jeweils ein halbes Kindergartenjahr.
4) Verpflichtendes Mittagessen für jedes Kind: 18,00 Euro im Monat pro gebuchtem Wochentag
Kinderkrippe (für Kinder von zwei bis drei Jahren):
Grundform | Betreuungszeit | Monatlicher Elternbeitrag für 12 Monate in Euro |
von-bis | Erstes Kind in der Familie 1) | Zweites Kind in der Familie 1) | Drittes Kind in der Familie 1) | Viertes Kind und weitere Kinder in der Familie 1) | |
Halbtagskindergarten | Mo. – Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr | 203,00 | 153,00 | 126,00 | 77,00 |
1) Es werden bei der Staffelung der Benutzungsentgelte Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die dauerhaft im Haushalt des Personensorgeberechtigten leben, berücksichtigt
Die Änderung der Benutzungsordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Ausgefertigt!
Jungingen, den 08.05.2025
Oliver Simmendinger
Bürgermeister