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Gemeinde Jungingen

Landkreis Zollernalb

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2. Änderung der Benutzungsordnung für die

Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen

vom 08.05.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen hat am 08.05.2025 folgende Änderung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen vom 20.07.2023 beschlossen:

I. Änderungen der Benutzungsordnung

§ 1

Die der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen im Anhang beigefügten Beiträge für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen, auf die in § 4 Absatz 2 (Benutzungsentgelt Elternbeitrag) verwiesen wird, enthält folgende Fassung:

Anhang

Beiträge für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen

Kindergarten (für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt):

GrundformBetreuungszeitMonatlicher Elternbeitrag für 12 Monate in Euro
von-bis

Erstes Kind

in der

Familie 1)

Zweites Kind

in der

Familie 1)

Drittes Kind

in der

Familie 1)

Viertes Kind und

weitere Kinder in

der Familie 1)

Halbtags-

kindergarten

Mo. – Fr.

08:00 Uhr bis

12:30 Uhr

86,0055,0035,0015,00

BausteineBetreuungszeitMonatlicher Beitrag in Euro je gebuchtem Wochentag
von-bis

Erstes Kind

in der Familie 1)

Zweites Kind

in der Familie 1)

Drittes Kind

in der Familie 1)

Viertes Kind und

weitere Kinder in

der Familie 1)

Baustein „Früh“

Mo. – Fr.

07:15 Uhr bis

08:00 Uhr

4,004,004,004,00
Baustein „Nachmittag“

Mo. – Do.

13:30 Uhr bis

16:00 Uhr

16,0016,0016,0016,00

Baustein

„Ganztags“

mit verpflichten-

dem
Mittagessen 2)

Mo. – Do.

12:30 Uhr bis

16:00 Uhr

29,00

+ 18,00

Essensgeld

29,00

+ 18,00

Essensgeld

29,00

+ 18,00

Essensgeld

29,00

+ 18,00

Essensgeld

1) Es werden bei der Staffelung der Benutzungsentgelte Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die dauerhaft im Haushalt des Personensorgeberechtigten leben, berücksichtigt

2) Soweit mindestens 3 Anmeldungen vorliegen

3) Buchung verbindlich für ein halbes Kindergartenjahr, Verlängerung um jeweils ein halbes Kindergartenjahr.

4) Verpflichtendes Mittagessen für jedes Kind: 18,00 Euro im Monat pro gebuchtem Wochentag

Kinderkrippe (für Kinder von zwei bis drei Jahren):

GrundformBetreuungszeitMonatlicher Elternbeitrag für 12 Monate in Euro
von-bis

Erstes Kind

in der

Familie 1)

Zweites Kind

in der

Familie 1)

Drittes Kind

in der

Familie 1)

Viertes Kind und

weitere Kinder in

der Familie 1)

Halbtagskindergarten

Mo. – Fr.

07:30 Uhr bis

12:30 Uhr

203,00153,00126,0077,00

1) Es werden bei der Staffelung der Benutzungsentgelte Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die dauerhaft im Haushalt des Personensorgeberechtigten leben, berücksichtigt

II. Inkrafttreten

Die Änderung der Benutzungsordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Ausgefertigt!

Jungingen, den 08.05.2025

Oliver Simmendinger

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Jungingen Aktuell – Nachrichtenblatt der Gemeinde Jungingen
Ausgabe 20/2025

Orte

Jungingen

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