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Änderung der Beschilderung in der Bergwaldstraße

Änderung der Beschilderung in der Bergwaldstraße In der Bergwaldstraße gilt künftig in zwei Bereichen ein absolutes Haltverbot. Der erste Bereich...
Luftbild der Bergwaldstraße mit Markierung der neuen Beschilderung zum Parkverbot.

Änderung der Beschilderung in der Bergwaldstraße

In der Bergwaldstraße gilt künftig in zwei Bereichen ein absolutes Haltverbot. Der erste Bereich beginnt auf Höhe Bergwaldstraße 10 und endet zwischen den Hausnummern 12 und 14. Der zweite Bereich beginnt auf Höhe Hausnummer 16/18 und endet auf Höhe 20/22. Die Verkehrsbehörde Nagold hat diese Regelung auf Antrag der Gemeinde Rohrdorf angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden bereits durch den Bauhof der Gemeinde Rohrdorf aufgestellt.

Hintergrund dieser Maßnahme ist die seit längerer Zeit problematische Parksituation in der Bergwaldstraße. Immer wieder kommt es dort zu Behinderungen, die nicht nur den allgemeinen Verkehr betreffen, sondern vor allem auch Auswirkungen auf die Sicherheit haben.

Ein wesentliches Problem ist, dass ein Begegnungsverkehr stellenweise nicht mehr möglich ist. Teilweise stehen dort bis zu 60 Fahrzeuge dicht hintereinander, sodass andere Fahrzeuge nicht ausweichen können und die Fahrbahn stark eingeengt wird.

Besonders kritisch ist außerdem die Situation im Hinblick auf den Brandschutz. Trotz Kennzeichnung werden Unterflurhydranten immer wieder zugeparkt. Im Einsatzfall kann dies dazu führen, dass die Feuerwehr nicht schnell genug auf Löschwasser zugreifen kann.

Auch für Feuerwehr und Rettungsdienst entstehen durch die Parksituation erhebliche Probleme. Bei Einsätzen in den Hochhäusern der Bergwaldstraße werden regelmäßig mehrere Einsatzfahrzeuge benötigt. Schon nach dem Eintreffen des ersten Fahrzeugs ist die Straße derzeit oft so blockiert, dass weitere Fahrzeuge nicht mehr vorbeikommen. Das kann zu Verzögerungen führen, die im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben können.

Die Gemeinde Rohrdorf bittet daher alle Verkehrsteilnehmer, die neue Regelung zu beachten und entsprechend Rücksicht zu nehmen. Die Stadt Nagold wird die Einhaltung in den kommenden Tagen und Wochen durch den Vollzugsdienst kontrollieren.

Die Anordnung war leider erforderlich, weil sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die bisherigen Regelungen nicht ausgereicht haben, um die Situation dauerhaft zu verbessern.

Erscheinung
Bürgerblatt – Amtsblatt der Gemeinde Rohrdorf
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Ausgabe 15/2026
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Rohrdorf
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