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Gemeinderat

//Änderung der Friedhofssatzung//

Neue Vorgaben für Ruhezeit und Grabsteingröße Zur Abstimmung in der Gemeinderatssitzung stand die neue Friedhofssatzung, in der aufgrund des Alters...
Ruhezeiten und die Größe der Grabsteine auf dem Friedhof von Enzklösterle sorgten für Diskussionen im Gemeinderat.Foto: Gaby Göbel

Neue Vorgaben für Ruhezeit und Grabsteingröße

Zur Abstimmung in der Gemeinderatssitzung stand die neue Friedhofssatzung, in der aufgrund des Alters der aktuellen Satzung inhaltliche Änderungen vorgenommen werden müssen. Die Gebühren sind aktuell auf dem Stand von 2018 und decken momentan die reellen Kosten nicht ab.
Das Thema Friedhofssatzung und hier insbesondere der Komplex Kosten, Ruhezeit und Grabsteingröße erregt bereits seit längerer Zeit die Gemüter der Gemeinderäte, so dass schon Sondertermine mit Vor-Ort-Besichtigungen und die Beauftragung einer Kommunalberatungsstelle zur Kalkulation der künftigen Bestattungskosten erfolgt sind.
Michael Faschon fand den Vor-Ort-Termin sehr wichtig und erfolgreich, um die Kosten transparent darstellen zu können. Auch Sebastian Frey konnte sich dieser Meinung anschließen und lobte die konstruktive Zusammenarbeit. Man hätte Einblicke in verschiedene Bestattungsformen und in die aktuell anfallenden Dienstleistungen bekommen. Zur Erläuterung: Die Gräber in Enzklösterle werden von externen Dienstleistern betreut. Dies kann von der Gemeinde nicht geleistet werden, da ansonsten die Kosten noch höher wären.

20 oder 25 Jahre Ruhezeit

Gemeinderat Stefan Waidelich bemerkte, er sei mit der erarbeiteten Friedhofssatzung „nicht glücklich“. Gesprochen hätte man im Vorfeld über eine Ruhezeit von 20 Jahren, nun seien 25 Jahre festgelegt. Bürgermeisterin Sabine Zenker erläuterte die Änderung. Man habe ihr aufgrund der Bodenbeschaffenheit in Enzklösterle von einer kürzeren Ruhezeit abgeraten. Der Verwesungsprozess dauere seine Zeit und so solle man eine Nutzungsdauer von 25 Jahren vorsehen.
Weiterhin fand Stefan Waidelich eine Abweichung von der Mustersatzung in Hinsicht auf die Größe der Grabsteine. Er sei mit einem Maßband über den Friedhof gelaufen und habe sich die durchschnittliche Größe der Grabsteine angesehen. Aufgrund seiner Erkenntnisse plädierte er für eine Verdoppelung der vorgegebenen Größen sowohl bei Urnen- als auch bei Erdgräbern.
Die Räte stimmten dieser Änderung einstimmig zu. Erfreulich schnell einig war man sich bei dem Beschluss ein Rasenurnenfeld mit etwa 96 Gräbern anzulegen und, auf Vorschlag von Förster Stefan Waidelich, zwei Wildkirschbäume zu pflanzen.
Die geforderte Verkürzung der Ruhezeit auf 20 Jahre wurde mit 6 Gegenstimmen abgelehnt, so dass die Toten in Enzklösterle jetzt doch 25 Jahre in ihren Grabstätten liegen bleiben dürfen.(gg)

Erscheinung
exklusiv online
von Stadt Bad WildbadRedaktion NUSSBAUM
20.05.2026
Orte
Bad Wildbad
Enzklösterle
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik