Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. Juli 2024 folgende Änderung der Kindergartenordnung vom 1. September 2006 beschlossen:
§ 1
§ 6 der Kindergartenordnung wird wie folgt geändert:
Benutzungsentgelt (Kindergartenbeiträge)
1. Für den Besuch der Einrichtung wird ein Kindergartenbeitrag, gegebenenfalls zusätzlich ein Essensgeld erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat zu zahlen. Eine Änderung des Kindergartenbeitrags, auch die Umstellung auf ein anderes Beitragssystem bzw. die Festsetzung von einkommensbezogenen Beiträgen, bleibt dem Träger vorbehalten.
Der Elternbeitrag für die Krippengruppen mit verlängerter Öffnungszeit
(6-Stundengruppe) beträgt für unter 3-jährige Kinder:
Familie mit 1 Kind* | 439,00 € |
Familie mit 2 Kindern* | 326,00 € |
Familie mit 3 Kindern* | 220,00 € |
Familie mit 4 und mehr Kindern* | 87,00 € |
*jeweils unter 18 Jahre
Der Elternbeitrag für die Ganztagsgruppe (4 Tage in der Woche von 7.30 bis 15.00 Uhr) zeitgemischt mit der Gruppe der verlängerten Öffnungszeiten beträgt für 3-jährige Kinder bis zum Schuleintritt:
Familie mit 1 Kind* | 185,00 € |
Familie mit 2 Kindern* | 144,00 € |
Familie mit 3 Kindern* | 98,00 € |
Familie mit 4 und mehr Kindern* | 33,00 € |
*jeweils unter 18 Jahren
Der Elternbeitrag für die Ganztagsgruppe (4 Tage in der Woche von 7.30 bis 15.00 Uhr) zeitgemischt mit der Gruppe der verlängerten Öffnungszeiten beträgt für 3-jährige Kinder bis zum Schuleintritt:
4 Tage GT 1 Tage VÖ in € | |
Familie mit 1 Kind* | 274,00 € |
Familie mit 2 Kindern* | 213,00 € |
Familie mit 3 Kindern* | 144,00 € |
Familie mit 4 und mehr Kindern* | 48,00 € |
*jeweils unter 18 Jahren
Der Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen liegt bei den o.g. Öffnungszeiten wie folgt:
– entfällt –
Eine altersgemischte Gruppe kann nicht angeboten werden, da diese in der aktuell gültigen Betriebserlaubnis nicht vorgesehen ist (räumliche Trennung von Kindergarten und Kinderkrippe).
Zur Familie werden alle schulpflichtigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gerechnet. Bei der Berechnung des Elternbeitrags werden nur Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, berücksichtigt.
Alle vorstehend aufgeführten Beiträge werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Sharing-Plätze werden nicht angeboten.
2. Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde. Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten. Für Schulanfänger ist der Kindergartenbeitrag bis zum Ende des Monats August zu bezahlen.
§ 2
Die Änderung der Kindergartenordnung tritt zum 1.9.2024 in Kraft.
Roigheim, 24. Juli 2024
gez. Michael Grimm, Bürgermeister