Gemeinde Ketsch
Rhein-Neckar-Kreis
1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
vom 20. Juli 2015
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ketsch am 26.05.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat:
für die Unterkunft Walldorfer Straße 11:32,41 Euro
für alle anderen Unterkünfte im Wohnungsbestand:14,18 Euro
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ketsch, den 26. Mai 2025
Timo Wangler
Bürgermeister