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Änderung der Richtlinie für das Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim

In der Gemeinderatssitzung vom 26. November 2025 entschied der Gemeinderat mehrheitlich, Ziffer 6 der Richtlinie für das Mitteilungsblatt wie folgt zu...

In der Gemeinderatssitzung vom 26. November 2025 entschied der Gemeinderat mehrheitlich, Ziffer 6 der Richtlinie für das Mitteilungsblatt wie folgt zu ändern:

6. Wahlkampfphasen

6.1 Zwölf (12) Wochen vor Wahlen zum Bundestag und Landtag, Europawahlen, und sechzehn (16) Wochen vor Kommunalwahlen gem. § 1 KomWG (nachfolgend auch „Wahlkampfphase“ genannt) werden im Amtsblatt keine Beiträge von Fraktionen, Parteien und/oder Wählervereinigungen veröffentlicht, um die Chancengleichheit bei den Wahlen und die Neutralität der Stadt Schriesheim während der Wahlkampfphase zu gewährleisten. Dasselbe gilt für sonstige, veröffentlichungsfähige Vereinigungen im Sinne der Ziffer 2.6, soweit deren Beiträge erkennbar Bezug auf die o.g. Wahlen nehmen. Während einer Wahlkampfphase soll im Nichtamtlichen Teil des Amtsblatts auf persönliche Zitate und/oder Fotos von Kandidaten verzichtet werden.

Neutral formulierte Terminhinweise von Parteien und Wählervereinigungen, die Ort, Zeitpunkt und wertfreie Thematik enthalten, bleiben davon unberührt und sind auch während der Wahlkampfphase zulässig.

6.2 Ziffer 6.1 Satz 2 gilt entsprechend für Beiträge, die erkennbar Bezug auf die Abstimmung im Rahmen eines Bürgerentscheids nehmen mit der Maßgabe, dass die Karenzzeit gem. Ziffer 6.1. Satz 1 in diesem Falle sechszehn (16) Wochen beträgt.

Die vollständige Richtlinie finden Sie unter:

www.schriesheim.de/satzungen

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
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