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Änderung der Verkehrsregelung in der Kreuzstraße zwischen Oberstenfeld und Gronau

Im Rahmen der Verkehrsschau Ende 2023 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg, die für die Anordnung sämtlicher Verkehrszeichen...

Im Rahmen der Verkehrsschau Ende 2023 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg, die für die Anordnung sämtlicher Verkehrszeichen im Gemeindegebiet Oberstenfeld zuständig ist, festgestellt, dass das Ortsschild in der Kreuzstraße Oberstenfeld Richtung Gronau (Ortsende/ -anfang Oberstenfeld) zu weit entfernt von der Wohnbebauung aufgestellt ist. Dieses ist bisher zwischen der Einmündung „Friedensstraße“ (Oberstenfeld) und der Einmündung „In den Dorfwiesen“ (Gronau) aufgestellt.

Laut Straßenverkehrsordnung muss das Schild, welches das Ortsende bzw. den Ortsanfang anzeigt, nach dem letzten Wohngebäude an der entsprechenden Straße aufgestellt sein. Daher hat das Landratsamt Ludwigsburg nun angeordnet, dass die Ortsschilder auf diesem Straßenabschnitt wie folgt auszustellen sind:

Ortsende/-anfang Ortsteil Oberstenfeld:

  • nach Gebäude Kreuzstraße 35 (neu)
  • Einmündung Friedensstraße in Kreuzstraße (neu)

Ortsende/-anfang Ortsteil Gronau:

  • Nach Einmündung „In den Dorfwiesen“ (unverändert)

In der Karte rot markiert ist der künftig außerorts liegende Bereich zu sehen.

Der Bauhof wird die angeordnete Beschilderung in den nächsten Tagen aufstellen.

Leider wurde unser Antrag, zwischen dem Gebäude Kreuzstraße 35 und der Einmündung „Friedensstraße“ weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h umzusetzen, von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Durch Einsatz der Gemeinde Oberstenfeld konnte allerdings erreicht werden, dass in dem gesamten außerörtlichen Abschnitt zwischen Kreuzstraße und Schulstraße künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h gilt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Oberstenfeld
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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