Im Rahmen der Verkehrsschau Ende 2023 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg, die für die Anordnung sämtlicher Verkehrszeichen im Gemeindegebiet Oberstenfeld zuständig ist, festgestellt, dass das Ortsschild in der Kreuzstraße Oberstenfeld Richtung Gronau (Ortsende/ -anfang Oberstenfeld) zu weit entfernt von der Wohnbebauung aufgestellt ist. Dieses ist bisher zwischen der Einmündung „Friedensstraße“ (Oberstenfeld) und der Einmündung „In den Dorfwiesen“ (Gronau) aufgestellt.
Laut Straßenverkehrsordnung muss das Schild, welches das Ortsende bzw. den Ortsanfang anzeigt, nach dem letzten Wohngebäude an der entsprechenden Straße aufgestellt sein. Daher hat das Landratsamt Ludwigsburg nun angeordnet, dass die Ortsschilder auf diesem Straßenabschnitt wie folgt auszustellen sind:
Ortsende/-anfang Ortsteil Oberstenfeld:
Ortsende/-anfang Ortsteil Gronau:
In der Karte rot markiert ist der künftig außerorts liegende Bereich zu sehen.
Der Bauhof wird die angeordnete Beschilderung in den nächsten Tagen aufstellen.
Leider wurde unser Antrag, zwischen dem Gebäude Kreuzstraße 35 und der Einmündung „Friedensstraße“ weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h umzusetzen, von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Durch Einsatz der Gemeinde Oberstenfeld konnte allerdings erreicht werden, dass in dem gesamten außerörtlichen Abschnitt zwischen Kreuzstraße und Schulstraße künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h gilt.