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Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Horb am Neckar im Bereich „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den geänderten und ergänzten Teilen Der...
Die Abbildung zeigt einen Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Gemeinde Empfingen. Es ist darauf der Änderungsbereich für die geplante Gewerbeentwicklung IKG KOMPASS81 mit schwarz gestrichelter Linie markiert.
Auszug aus dem gültigen FNP der Gemeinde Empfingen, Büro Gansloser, Hermaringen, vom 13. Januar 2025, unmaßstäblich.Foto: Büro Gansloser

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den geänderten und ergänzten Teilen

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Februar 2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“in Empfingengebilligt und die öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Entwurfsunterlagen der Änderung des FNP ist in der Zeit von 24. Februar 2025 bis einschließlich 28. März 2025 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 10. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen ergaben sich Änderungen der Entwurfsunterlagen, die eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB notwendig machen. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den Umweltbericht und die Begründung. Gegenüber den Entwurfsunterlagen mit Stand vom 13. Januar 2025 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Umweltbericht samt Anlagen

- Ergänzung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

- Berücksichtigung der Biotoptypenkartierung 2025

- Konkretisierung der Angaben zur Entwässerung

- Konkretisierung der Fläche für den Ausgleich einer Doline

- Aktualisierung von Flächenangaben und Abbildungen

- Aufteilung der Übersicht zur Waldumwandlung auf zwei Pläne und Ergänzung der Flächengrößen

- Anpassungen an den Aufforstungsflächen inkl. der Steckbriefe

- Ergänzung der Steckbriefe zu den Aufwertungsflächen

- Ergänzung der Steckbriefe zur befristeten Waldumwandlung

- Weitere Konkretisierungen und redaktionelle Anpassungen

Begründung

- Redaktionelle Anpassungen in Bezug auf den überarbeiteten Umweltbericht

Die erneute Beteiligung beschränkt sich auf die genannten Änderungen der Entwurfsunterlagen. Inhaltlich darüber hinausgehende Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Gemeinde Empfingen. Im Westen grenzt es unmittelbar an die Bundesautobahn A 81, nordöstlich der Autobahnanschlussstelle Empfingen und der Bundesstraße B 463 an. Im Osten wird das Gebiet durch bestehende Waldflächen begrenzt. Im Norden beinhaltet das Plangebiet die Kreisstraße K 4768, die Empfingen und den Teilort Wiesenstetten verbindet. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Nummern 342 teilw., 345 teilw., 346 teilw., 2974 teilw., 2983, 2984, 2985, 2986, 2987, 2988, 2989, 2990, 2991, 2992, 2993, 2994, 2996, 2997, 2998, 2999, 3000, 3001,3002, 3003, 3004, 3005, 3006, 3007, 3008, 3009, 3010, 3011, 3013, 3013/1, 3014, 3015, 3017, 3017/1, 3018, 3019 teilw., 3022 teilw., 3023 teilw., 3024, 3025 teilw., 3026 , 3027 teilw., 3028, 3037 teilw.,3052, 3073 teilw., 3079, 3080, 3081, 3083, 3084, 3085, 3086 teilw., 3087 teilw., 3089 teilw., 3100 teilw., 3101 teilw., 3102 teilw. 3103 teilw., 3104 teilw., 3105 teilw., 3106 teilw., 3107 teilw., 3108 teilw., 3109 teilw., 3109/1 teilw., 3110 teilw., 3111 teilw.,3112, 3113, 3114, 3115, 3116, 3117, 3118, 3119, 3120, 3121, 3122, 3123, 3124, 3125, 3126, 3127, 3128, 3129 teilw., 3131 teilw., 3131/1 teilw., 3132 teilw., 3133, 3134 teilw., 3135 teilw., 3136 teilw., 3137 teilw., 3143 teilw., 3144 teilw., 3145 teilw., 3147 teilw.,3148, 3149, 3150, 3151, 3152, 3153, 3154, 3155, 3156 teilw., 3157 teilw. ,3158 teilw., 3159 teilw., 3160 teilw., 3161, 3162, 3163, 3164 teilw., 3166, 3167, 3168 teilw., 3592 teilw., 3602 teilw., 3602/2 teilw., 3627/1 teilw., 3665 teilw., 3666 teilw., 3667 teilw., 3686 teilw., 3671 teilw., 3672 teilw., 3673 teilw., 3674 teilw., 3675, 3676, 3677, 3678, 3679, 3680, 3681, 3682, 3683, 3684, 3686 teilw., 3687 teilw., 3687/1 teilw., 3688 teilw., 3688/1 teilw.

Der räumliche Geltungsbereichkann dem nachfolgenden Auszug aus der 80. Änderung des FNP vom 08.05.2020 entnommen werden. Die dargestellte Nutzung entspricht dem FNP vor der Änderung im Bereich „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die große Kreisstadt Horb a. N. und die Gemeinde Empfingen beabsichtigen, gemeinsam ein interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen. Hierfür haben sich die Stadt Horb a. N. und die Gemeinde Empfingen zusammengeschlossen und zur Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets den Zweckverband KOMPASS81 gegründet. Die dafür vorgesehene Fläche, die insgesamt ca. 47 ha umfasst, liegt unmittelbar an der Bundesautobahn A81 östlich der Autobahnanschlussstelle Empfingen.

Im Rahmen der Änderung des FNP im Bereich „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen sollen die bisherigen Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft und Wald zukünftig größtenteils als gewerbliche Baufläche in Planung samt den geplanten Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Darüber hinaus werden im nördlichen Teil eine Fläche für Versorgungsanlagen in Planung „Umspannwerk“ sowie Grünflächen und Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt.

Umweltbezogene Informationen

Zum aktuellen Zeitpunkt sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht mit Anlagen und Begründung sowie Stellungnahmen aus den frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen mit Informationen zum Umweltzustand und Auswirkungen der Planung insbesondere auf:

- Schutzgut Geologie und Boden (Geologie, Boden, Altlasten, Bodenbewertung, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Bodenbewertung Wald, Bodenkarte, Bodenmaterial, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für naturnahe Vegetation, Bodenfunktion, Bodenschutz, Belange der Landwirtschaft, Bodenschutzkonzept, Flurbilanz)

- Schutzgut Wasser (Grundwasserverhältnisse, Oberflächenwasser, hydrogeologische Schichten, Wasserdurchlässigkeit des Bodens, Wasserschutzgebiete, Schadstoffe, Versickerung und Verdunstung)

- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Lebensräume/-strukturen, Biotoptypen, geschützte Artengruppen, geschützte Biotope, Schutzgebiete, Ackerflächen- und Rotationsgrünland, Fettwiese, Feldhecken, Magere Flachland Mähwiesen, Waldflächen, Pflanzgebote, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Artenschutz insbesondere zu: Brutvögeln und Fledermäusen, Naturschutz)

- Schutzgut Klima und Luft (lokales Klima, Kalt- und Frischluft, Klimawandel, Klimaanpassung, Klimaschutz, Treibhausgase, Dachbegrünung, Klimaelemente, Erneuerbare Energien, Starkregenereignisse, Hitzeperioden)

- Schutzgut Landschafts-/Ortsbild und Erholung (Landschaftsbild, Landschaftsprägende Elemente, Erholung, Erholungswälder)

- Schutzgut Mensch und Gesundheit (Lärm- und Lärmschutz; Schadstoffemissionen)

- Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Natur- und Bodendenkmale, Kulturdenkmale)

- Biotoptypenkartierung, (Eingriffs-/Ausgleichsermittlung und -bilanzierung, Informationen zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen)

- Waldflächen gem. § 2 LWaldG (Waldbestandstypen, Waldfunktionen, Forstrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanz, Aufforstungsflächen, Aufwertungsflächen)

- Relevanzuntersuchung zum Artenschutz (Erkundung, Dokumentation und Auswirkungen geschützter Arten, erforderliche Maßnahmen, Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, Vermeidungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen)

- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit mit Angaben und Informationen zu oben genannten Umweltbelangen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen.

Für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen der Entwurfsplanung dieser Änderung des FNP öffentlich ausgelegt:

- Entwurf Deckblatt FNP-Änderung „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ vom 13. Januar 2025

- Entwurf Begründung FNP-Änderung „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ vom 13. Januar 2025, in geänderter Version vom 28. Juli 2025

- Entwurf Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 13. Januar 2025, in geänderter Version vom 28. Juli 2025

- Entwurf forstrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanz und Entwurf UVP-Bericht Waldumwandlung vom 13. Januar 2025, in geänderter Version vom 28. Juli 2025

- Gewerbeflächenbedarf bis 2037 der VG Horb a. N. vom Juli 2021

- Ergänzende Begründung zum Gewerbeflächenbedarf Stadt Horb a. N. vom 7. Januar 2025

- Standortalternativenprüfung vom 6. März 2023

- Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 13. Januar 2025

Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des FNP mit der Begründung, und den nach Einschätzung der Stadt Horb a. N. bzw. Gemeinde Empfingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit von Montag, 11. August 2025, bis Freitag, 19. September 2025, jeweils einschließlich, durch Veröffentlichung im Internet unter www.horb.de/bauleitplanung/Flächennutzungsplan, www.empfingen.de und www.kompass81.biz im angegebenen Zeitraum.

Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen der Flächennutzungsplanänderung im oben genannten Zeitraum, bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, vormittags von 8:00 bis 11:30 Uhr, dienstagnachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und donnerstagnachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr und bei der Gemeinde Empfingen, Zimmer 16, Mühlheimer Straße 2, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.15 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Während der angegebenen Auslegungsfrist können Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten Inhalten der Planunterlagen schriftlich, elektronisch per E-Mail an beteiligung@horb.de oder theo.walz@empfingen.de sowie mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Horb a. N. und der Gemeinde Empfingen vorbringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Vereinigungen i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Stadt Horb a. N. unter www.horb.de/Datenschutz veröffentlicht.

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Empfingen, Eutingen i. G. und Horb a. N.

Horb a. N., den 1. August 2025

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister Horb a. N.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung Ost
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar
Ausgabe 31/2025
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