Amtliche Bekanntmachung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 03.07.2025, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich „Hofgut Martinsberg“ (Änderung Nr. 52) in Rottenburg am Neckar – Kernstadt, beschlossen.
Inhalt der 52. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in ein geplantes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage (Agri-PV).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur 52. Änderung verfügbar:
Fachgutachten:
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 03.07.2024 bis 22.08.2024:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die Auslegungsunterlagen (Plan, Begründung und umweltbezogene Informationen) in der Zeit von
Montag, dem 21.07.2025 bis einschließlich Freitag, dem 05.09.2025
auf der städtischen Internetseite unter
www.rottenburg.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.65652.htm
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29 im Zeitraum von
Montag, dem 21.07.2025 bis einschließlich Freitag, dem 05.09.2025
- Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@rottenburg.de übermittelt werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar (Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar) abgegeben werden.
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Rottenburg am Neckar, den 18.07.2025
Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach