Rhein-Neckar-Kreis
Der Gemeinderat der Gemeinde Altlußheim hat am 29. April 2025 nachfolgende
„Lußheimer Nachrichten“ vom 25. Juli 2017 in der Fassung vom 28.03.2023 beschlossen:
Ziffer 1.2 und Ziffer 1.3 werden wie folgt neu gefasst:
1.2) Das Amtsblatt ist das Mitteilungsblatt der Gemeinde und dient der Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen rechtlich bindend durch Bereitstellung im Internet auf der Gemeindehomepage www.altlussheim.de, soweit gesetzlich oder unter Ziffer 2.1 dieses Redaktionsstatuts nichts anderes bestimmt ist; eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt gegebenenfalls ergänzend hierzu. Das Amtsblatt ist nicht Teil der Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch bei den Anzeigen. Die Grenzen des zulässigen Inhalts des Amtsblatts dürfen nicht über den Anzeigenteil umgangen werden.
1.3) Das Amtsblatt enthält die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen, sowie nichtamtliche Texte, die zusammen den redaktionellen Teil bilden, sowie Anzeigen. Verantwortlich für den redaktionellen Teil ist der Bürgermeister oder dessen Vertreter im Amt. Verantwortlich für die übrigen Teile und insbesondere für den Bereich Anzeigen ist der Verlag.
Ziffer 2.1 Buchstabe a) wird wie folgt neu gefasst:
2.1) Im Amtsblatt werden nach Maßgabe dieser Richtlinien insbesondere veröffentlicht:
a) Öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen der Gemeinde, sonstige amtliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen der Gemeinde.
Diese Änderung tritt am 01. Juli 2025 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt treten die Ziffern 1.2, 1.3 und 2.1 Buchstabe a) des Redaktionsstatuts der Gemeinde Altlußheim für das Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ in der Fassung vom 28. März 2023 außer Kraft.
Altlußheim, den 29. April 2025
Uwe Grempels, Bürgermeister