Die Zulassungsstelle macht darauf aufmerksam, dass bei Wohnortwechsel (Zuzug) der Halter eines Fahrzeugs verpflichtet ist, die Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich ändern zu lassen. Diese Verpflichtung besteht auch bei Umzug innerhalb der Gemeinde. Kommen Sie als Fahrzeughalter der Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Wir bitten um Beachtung. Bei Fragen erhalten Sie Auskunft bei der Zulassungsbehörde unter Tel. 07131/994-559 oder auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de.