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Änderung Friedhofsgebühren

Satzung zur 4. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Gebührenverzeichnis) der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 06. November 2018...
Unterschrift Markus Tideman
Foto: Markus Tideman

Satzung zur 4. Änderung der Friedhofssatzung

(Friedhofsordnung und Gebührenverzeichnis)

der Gemeinde Eutingen im Gäu

vom 06. November 2018

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 11.12.2025, mit den Änderungen durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2023, 19.03.2024 und 24.07.2025, die nachstehende Satzung zur 4. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Gebührenverzeichnis) vom 06. November 2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Gebührenverzeichnis) der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 06.11.2018 wird wie folgt geändert:

1. § 18b Rasengräber mit Gestaltungsvorschriften

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

(2) Rasengräber werden auf neu angelegten Rasengrabfeldern mit einer Platteneinfassung von 100 cm x 70 cm durch die Gemeinde angelegt. Auf einer Fläche von 60 cm x 40 cm der Platteneinfassung sind stehende, liegende und halbliegende Grabmale erlaubt nach den Vorschriften des § 18 und § 20. Dies gilt auch für die neu begonnenen Grabfelder O in Eutingen und D in Weitingen.

2. Anlage zur Friedhofssatzung

Das Gebührenverzeichnis in der Anlage zur Friedhofssatzung der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 06.11.2018 wird wie folgt geändert:

ANLAGE ZUR FRIEDHOFSSATZUNG

VOM 06. NOVEMBER 2018, Änderung zum 01.01.2026

Gebührenverzeichnis in Euro (€)

1. Verwaltungsgebühren

1.1 Genehmigungen

1.1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals

43,00

1.1.2 Genehmigung zur Ausgrabung von Verstorbenen und Gebeinen

54,00

2. Nutzungsgebühren Gräber

2.1 Reihengräber
2.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

800,00

2.1.2 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

42,00

2.1.3 für Verstorbene ab dem vollendeten 7. Lebensjahr

1.800,00

2.1.4 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

75,00

2.2 Wahlgräber

2.2.1 doppelt breit, erstmalige oder erneute Verleihung des Nutzungsrechts

3400,00

2.2.2 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

115,00

2.2.3 doppelt tief, erstmalige oder erneute Verleihung des Nutzungsrechts

2.900,00

2.2.4 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

98,00

2.3 Urnenreihengräber, ohne Altersunterscheidung

650,00

2.3.1 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

45,00

2.4 Urnenwahlgräber, ohne Altersunterscheidung
2.4.1 erstmalige oder erneute Verleihung des Nutzungsrechts

1.200,00

2.4.2 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

62,00

2.5 Urnengräber im Baumgrabfeld, ohne Altersunterscheidung

800,00

2.6 Rasenreihengräber

2.700,00

2.6.1 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

110,00

2.7 Rasenwahlgräber

2.7.1 doppelt tief, erstmalige oder erneute Verleihung des Nutzungsrechts

4.260,00

2.7.2 Verlängerung des Nutzungsrechts um ein Jahr

142,00

2.8 Urnengräber im Gemeinschaftsfeld

800,00

3. Gebühren für besondere Grabnutzungen

3.1 Beisetzung einer Urne in einem bestehenden Grab

650,00

4. Nutzungsgebühren Einrichtungen

4.1 Nutzung Trauerhalle Eutingen

220,00

4.2 Nutzung Trauerhalle Weitingen

90,00

5. Herstellen und Wiedereindecken der Gräber

In diesen Gebühren ist die Umsatzsteuer bereits enthalten.

5.1 Reihen- oder Rasenreihengräber

5.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

327,85

5.1.2 für Verstorbene über dem vollendeten 7. Lebensjahr

640,82

5.2 Wahlgrab oder Rasenwahlgrab

5.2.1 doppelbreit

640,82

5.2.2 doppeltief Erstbelegung

897,26

5.2.3 doppeltief Zweitbelegung

640,82

5.2.4 nachträgliche Tieferlegung

1.213,80

5.3 Urnengräber

327,85

5.4 Umbettungen

690,20

5.5 Ausgrabungen

892,50

6. Grabeinfassungen

In diesen Gebühren ist die Umsatzsteuer bereits enthalten.

6.1 Urnengräber

6.1.1 Platteneinfassung Urnengrabfeld

267,15

6.2 Raseneinzel und Rasenwahlgräber

6.2.1 Platteneinfassung Grabmale

523,60

7. Namenstafeln im Baumgrabfeld (§ 18a)

Die Abrechnung der Beschriftung und Anbringung der Namenstafeln erfolgen nach tatsächlichen Kosten eines privaten Anbieters nach Ausschreibung sowie nach Stundenlohn netto und brutto.

Artikel 2

Die Satzung zur 4. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Eutingen im Gäu mit Gebührenverzeichnis tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Eutingen im Gäu, den 11.12.2025

Markus Tideman

Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Eutingen im Gäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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