Aus den Rathäusern

Änderung Hauptsatzung

Gemeinde Nußloch Rhein-Neckar-Kreis 3. S a t z u n g zur Änderung der Hauptsatzung vom 11. Dezember 2019 ...
-

Gemeinde Nußloch Rhein-Neckar-Kreis

3. S a t z u n g

zur Änderung der Hauptsatzung vom 11. Dezember 2019

– zuletzt geändert am 23. Juli 2024

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 2. Juli 2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

a) § 4 Absatz 1.) erhält folgende neue Fassung:

1.) Als beschließender Ausschuss wird der Ausschuss für Technik, Umwelt und Klima gebildet.

b) § 7 – Technischer Ausschuss wird in § 7 – Ausschuss für Technik, Umwelt und Klima umbenannt.

c) § 7 Absatz 1.) wird folgendermaßen ersetzt:

1.) Der Geschäftskreis des Ausschusses für Technik, Umwelt und Klima umfasst folgende Aufgabengebiete:

1.1 Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),

1.2 Versorgung und Entsorgung,

1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark,

1.4 Verkehrswesen,

1.5 Feuerlöschwesen und Zivilschutz,

1.6 Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,

1.7 Technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude,

1.8 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,

1.9 Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung,

1.10 Sämtliche Aufgaben und Themen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Nußloch,

1.11 Wärmeerzeugungsanlagen,

1.12 Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien,

1.13 Nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Beschaffung,

1.14 Energiemanagement, Energieeffizienzmaßnahmen,

1.15 Maßnahmen zur Klimaanpassung,

1.16 Umweltschutz und ökologische Entwicklung.

d) In § 7 Absatz 2.) wird „Technischer Ausschuss“ durch „Ausschuss für Technik, Umwelt und Klima“ ersetzt.

e) § 8 Absatz 1.) wird folgendermaßen ersetzt:

1.) Folgende beratende Ausschüsse werden als ständige Ausschüsse gebildet:

1.1 der Verwaltungsausschuss / Schulentwicklung

1.2 der Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine

1.3 der Schulbeirat

1.4 der Wirtschaftsförderungsausschuss

1.5 der Kindergartenbeirat

1.6 der Ausschuss für Mobilität

1.7 der Ausschuss für Jugendbeteiligung.

Der Verwaltungsausschuss / Schulentwicklung sowie der Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine bestehen aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und aus je zwölf weiteren Mitgliedern des Gemeinderates.

Der Schulbeirat, der Wirtschaftsförderungsausschuss, der Kindergartenbeirat, der Ausschuss für Mobilität sowie der Ausschuss für Jugendbeteiligung bestehen aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und aus acht weiteren Mitgliedern des Gemeinderates.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Nußloch geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist, ohne tätig zu werden, verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Nußloch, den 8. Juli 2025

gez. Joachim Förster

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Nußloch
17.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Nußloch
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto