Änderung in der Gartenstraße: Einfahrt verboten

Die Aufregung um die Änderung der Verkehrsführung im Akazienweg ist noch nicht abgeklungen, da gibt es die nächste. Dieses Mal in der Altstadt. Seit...
Von der Grabenstraße aus darf nicht mehr in die Gartenstraße abgebogen werden.
Von der Grabenstraße aus darf nicht mehr in die Gartenstraße abgebogen werden.Foto: cs

Die Aufregung um die Änderung der Verkehrsführung im Akazienweg ist noch nicht abgeklungen, da gibt es die nächste. Dieses Mal in der Altstadt.

Seit vergangenen Freitag gilt für die Gartenstraße: kein Abbiegen von der Grabenstraße in Richtung Westen. Autofahrer mit Ziel Bahnhof müssen fortan also den Umweg über die Bachgasse antreten. In der Facebook-Gruppe „Hemsbach“ traf die Änderung einen Nerv – 50 Kommentare waren bis zum Redaktionsschluss eingegangen. In denen ist auch ein Schreiben der Verwaltung an die Anwohner der Gartenstraße vom 26. März zu finden. Darin wird die veränderte Verkehrsführung angekündigt. Allerdings ist hier die Rede von einem Verbot der Einfahrt von der B3 aus. Das war bis Dienstagabend noch nicht eingerichtet. Die an die Stadt gerichteten Fragen der Redaktion hinsichtlich der Einbahnstraßenregelung blieben – wohl aufgrund des in dieser Woche durchgeführten Umzugs von Teilen der Verwaltung in die ehemaligen Sopo-Räume – bis zum Redaktionsschluss am Dienstag unbeantwortet. Im Schreiben an die Anwohner ist von einer „unechten Einbahnstraße“ die Rede. Das hieße, dass Anwohner – wie auch im Akazienweg – weiter in beide Richtungen ausfahren dürfen, Fahrradfahrer sind von jedweder Einschränkung ausgenommen. (cs)

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exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUMRedaktion NUSSBAUM
14.05.2025
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