Gemeindeverwaltung Ilsfeld
74360 Ilsfeld
Aus den Rathäusern

Änderung Satzung

Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Auenstein“ Aufgrund § 142 BauGB und...

Satzung zur Änderung der Satzung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

„Ortsmitte Auenstein“

Aufgrund § 142 BauGB und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld in seiner Sitzung am 14.05.2024 folgende Satzung zur Änderung der am 23.07.2013 vom Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld beschlossenen und mit Änderungssatzung vom 12.12.2017 15.05.2018, 27.11.2018 und 17.10.2023 erweiterten Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Auenstein“ beschlossen.

§ 1

Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das vom Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld mit Satzung vom 23.07.2013 förmlich festgelegte und mit Änderungssatzung vom 12.12.2017, 15.05.2018, 27.11.2018 und 17.10.2023 erweiterte Sanierungsgebiet „Ortsmitte Auenstein“ wird um den im Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom Mai 2024 dargestellten Bereich erweitert.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften

Bei der Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Auenstein“ finden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB Anwendung.
Ebenfalls Anwendung finden die Bestimmungen des § 144 BauGB (Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge).

§ 3

Durchführungszeitraum

Als Frist für die Durchführung der Sanierung wird der 31.12.2028 festgelegt.

§ 4

Inkrafttreten

Die Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.


Heilung von Verfahrens- und Formfehlern sowie von Mängeln der Abwägung

Unbeachtlich sind nach § 215 Absatz 1 BauGB

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen dieser Satzung,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort genannten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung sind schriftlich gegenüber der

Gemeinde Ilsfeld

Bürgermeisteramt

Rathausstraße 8

74360 Ilsfeld

Postanschrift:

Postfach 20

74358 Ilsfeld

geltend zu machen.

Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

Auf die Anwendungen der Bestimmungen des § 144 BauGB (Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) und der §§ 152 – 156a BauGB (Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung, Ausgleichsbetrag des Eigentümers, Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung, Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme) wird hingewiesen.

Für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge gemäß § 144 BauGB ist bei der Gemeinde ein Antrag auf Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung wird versagt, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang oder die Teilung eines Grundstückes oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.


Auskünfte erteilt:Gemeinde Ilsfeld
Bürgermeisteramt
Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld
Frau Susanne Schweikle-Sernau (Telefon 07062 9042-43)
oder
der SanierungsbetreuerLandsiedlung Baden-Württemberg GmbH
der Gemeinde Ilsfeld:Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart
Herr Wolfgang Mielitz (Telefon 0711 6677-3264)

Ilsfeld, den 14.05.2024

gez.

Bernd Bordon

Bürgermeister

Anhang
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Dokument (2/2)
Erscheinung
Ilsfelder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024

Orte

Ilsfeld

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von Gemeindeverwaltung Ilsfeld
23.05.2024
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