Änderung der Satzung des Abwasserverbands Menzles, Gemeinden Kaisersbach, Rems-Murr-Kreis:
In seiner Sitzung am 6. April 2024 sowie am 16. August 2024 hat der Abwasserverband Menzles die Satzungsänderung beschlossen.
Die Satzung des Abwasserverbands Menzles vom 25. Oktober 2000 behält in ihrem Wortlaut weiterhin volle Gültigkeit. Die §§ 17 und_18 erhalten folgenden Wortlaut:
Haushaltswesen
Gemäß § 2 Abs. 1 des Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (AGWVG) vom 18.12.1995 sind für Haushaltsplan, Rechnungslegung und Prüfung die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg nach Maßgabe des AGWVG entsprechend anzuwenden.
§ 18 Prüfung der Haushaltsrechnung
In der Haushaltsrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Haushaltsrechnung ist innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und von der Verbandsversammlung festzustellen.
Die festgestellte Haushaltsrechnung ist mit allen Unterlagen zum Prüfen an die Kassenprüfer zu geben.
Das Ergebnis der Prüfung zusammen mit der festgestellten Haushaltsrechnung, ist der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Die vorstehende Änderung der Satzung des Abwasserverband Menzles wird vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes genehmigt.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Waiblingen, 2. April 2025
gez. Ann-Kathrin Schenker