
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim am 25.03.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 29.6.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.04.2021, beschlossen:
§1
§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Steuersätze
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Sinsheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
Sinsheim, den 31. März 2025
Gez.
Marco Siesing
Oberbürgermeister