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Änderungen beim Landesfamilienpass und Gutscheinkarten 2025 der Gemeinde Loßburg

Haben Sie bereits einen Landesfamilienpass, oder sind Sie dafür berechtigt? Berechtigte in diesen Fällen sind: Familien mit...

Haben Sie bereits einen Landesfamilienpass, oder sind Sie dafür berechtigt?

Berechtigte in diesen Fällen sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, aber nicht in häuslicher Gemeinschaft mit einem Lebenspartner
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehindertem Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt
  • Familien, die bürgergeldberechtigt oder kinderzuschlags- bzw. wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Bisher wurden diese Gutscheine Ihnen automatisch zugesendet.
Ab dem Jahr 2025 ist es erforderlich, dass Sie mit Ihrem Landesfamilienpass bei uns vorbeikommen, um die Gutscheine abzuholen. Bei schwerbehinderten Kindern oder Kindern über 18 Jahre, welche kindergeldberechtigt sind, bringen Sie bitte die Nachweise wie z. B. Schwerbehindertenausweis oder Kindergeldnachweis mit.

Der Landesfamilienpass ist gültig, bis sich Änderungen ergeben. Lediglich der Gutscheinbogen muss jährlich ausgetauscht werden.

Ihr Kind ist 6 Jahre oder älter (bis 18. Lebensjahr), so erhalten Sie für dieses auch eine 10er-Karte zum freien Eintritt in unserem Hallen- oder Freibad in Loßburg. Kinder müssen erst ab 6 Jahren Eintritt im Hallen- oder Freibad bezahlen und somit erhalten alle Kinder von 1 bis 5 Jahren keine Gutscheinkarte.

Rathaus Loßburg

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Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
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Ausgabe 02/2025

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von Gemeinde Loßburg
10.01.2025
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