Haben Sie bereits einen Landesfamilienpass, oder sind Sie dafür berechtigt?
Berechtigte in diesen Fällen sind:
Bisher wurden diese Gutscheine Ihnen automatisch zugesendet.
Ab dem Jahr 2025 ist es erforderlich, dass Sie mit Ihrem Landesfamilienpass bei uns vorbeikommen, um die Gutscheine abzuholen. Bei schwerbehinderten Kindern oder Kindern über 18 Jahre, welche kindergeldberechtigt sind, bringen Sie bitte die Nachweise wie z. B. Schwerbehindertenausweis oder Kindergeldnachweis mit.
Der Landesfamilienpass ist gültig, bis sich Änderungen ergeben. Lediglich der Gutscheinbogen muss jährlich ausgetauscht werden.
Ihr Kind ist 6 Jahre oder älter (bis 18. Lebensjahr), so erhalten Sie für dieses auch eine 10er-Karte zum freien Eintritt in unserem Hallen- oder Freibad in Loßburg. Kinder müssen erst ab 6 Jahren Eintritt im Hallen- oder Freibad bezahlen und somit erhalten alle Kinder von 1 bis 5 Jahren keine Gutscheinkarte.
Rathaus Loßburg
Bürgerbüro