Gemeinderat

Änderungssatzung

Öffentliche Bekanntmachung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 21.09.2001 i.d.F. vom 17.11.2021...

Öffentliche Bekanntmachung:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 21.09.2001 i.d.F. vom 17.11.2021

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichartshausen am 04.06.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung bisheriger Satzungsvorschriften

§ 3 Abs. 4 (ergänzt am 17.11.2021) wird wie folgt neu gefasst:

(4) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters, abweichend von § 1 Abs.2 und § 3 Abs.3, eine Entschädigung in Höhe von 150,00 € pro Arbeitstag (ab 4 Stunden). Nimmt die Dauer der tatsächlichen Stellvertretung keinen vollen Arbeitstag in Anspruch (bis 4 Stunden), so beträgt die Entschädigung 75,00 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des entstandenen Zeitaufwands. Die Bestimmungen des § 3 Abs.1 (Aufwandsentschädigung als Gemeinderat) und des § 3a (Aufwandserstattung für Betreuung) bleiben hiervon unberührt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Reichartshausen, den 04.06.2025

gez. Thomas Schilling, 1. stellvertretender Bürgermeister

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Ausgabe 24/2025
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