Aufgrund von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Pattonville am 13. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) In § 43 Absatz 1 der Abwassersatzung ist der Betrag von 1,57 Euro durch den Betrag von 1,78 Euro je m³ Schmutzwasser zu ersetzen.
(2) In § 43 Absatz 2 der Abwassersatzung ist der Betrag von 0,48 Euro durch den Betrag von 0,95 Euro pro m² versiegelter Fläche zu ersetzen.
§2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Ausgefertigt den 16.12.2024
gez.
Nico Lauxmann
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.