Aufgrund der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 05.05.2025 hat der Gemeinderat am 21.07.2025 folgende Änderung der Satzung der Großen Kreisstadt Gaggenau über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 14.06.2023 beschlossen:
(1) Änderung § 6 - Persönliche Gebührenfreiheit
§ 6 erhält aufgrund der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 05.05.2025 folgende Änderung:
Bezüglich der Erhebung der in § 4 Abs. 3 genannten Gebühren für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung finden die Regelungen in § 3, Absatz 2, 4, 5 und 8 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gaggenau vom 05.05.2025 entsprechend Anwendung.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gaggenau, den 28. Juli 2025
gez.
Michael Pfeiffer
Oberbürgermeister
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Gaggenau geltend gemacht worden ist.
Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn