Vergangene Woche hat der Bauhof der Gemeinde Neuweiler Hundekottüten in einem Container für Grünschnitt am Friedhof Oberkollwangen vorgefunden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Hundekottüten oder anderer Rest- und Sondermüll NICHT in den Containern für Grünschnitt entsorgt werden dürfen!
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann!
Die Entsorgung eines Grünschnitt-Containers, welcher noch anderen Müll enthält, kostet bei der Leerung das Dreifache, da dieser als Restabfall entsorgt werden muss. Die zusätzlichen Kosten hierfür trägt, wie so oft, die Allgemeinheit!
In jedem Ortsteil der Gemeinde Neuweiler gibt es Hundetoiletten. Die Standorte sind nachstehend aufgeführt:
Die Schneestangen bzw. Schneepfähle gehören im Winter zur Standardausstattung der Straßen und dienen den Verkehrsteilnehmern sowie dem Räumdienst als Orientierungshilfe bei großen Schneehöhen.
Es ist mehr als ärgerlich, wenn diese Stangen mutwillig abgebrochen und ausgerissen werden. Neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit ist das jährliche Stecken der Schneepfähle ab dem 15. November mit Mühe und Aufwand verbunden.
Abgebrochene Schneepfähle müssen ersetzt werden, was letztendlich die Allgemeinheit zu tragen hat.
Deshalb die Schneepfähle stehen lassen!