Aus den Rathäusern

//Ärgernisse der Woche//

Ordnungswidrige Entsorgung von Hundekotbeutel! Vergangene Woche hat der Bauhof der Gemeinde Neuweiler Hundekottüten in einem Container für Grünschnitt...

Ordnungswidrige Entsorgung von Hundekotbeutel!

Vergangene Woche hat der Bauhof der Gemeinde Neuweiler Hundekottüten in einem Container für Grünschnitt am Friedhof Oberkollwangen vorgefunden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Hundekottüten oder anderer Rest- und Sondermüll NICHT in den Containern für Grünschnitt entsorgt werden dürfen!

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann!

Die Entsorgung eines Grünschnitt-Containers, welcher noch anderen Müll enthält, kostet bei der Leerung das Dreifache, da dieser als Restabfall entsorgt werden muss. Die zusätzlichen Kosten hierfür trägt, wie so oft, die Allgemeinheit!

In jedem Ortsteil der Gemeinde Neuweiler gibt es Hundetoiletten. Die Standorte sind nachstehend aufgeführt:

  • Agenbach: K 4325 Straßenwartshütte, Verlängerung Tannenweg bei der Nachtloipe, Wasserhochbehälter/Sportplatz, Im Alten Hau beim Parkplatz oben bei der Wandertafel, am Augenblick/Aussichtspunkt und am Friedhof Agenbach
  • Breitenberg: Dorfwiesenweg, Hausweg (unterhalb des Freizeitheims), Lauichweg, Sportplatzweg, Sumpfsträßle und am Friedhofsparkplatz
  • Gaugenwald: Kreuzung Müllerweg/Eichwaldstraße, an der Altensteiger Straße und Kreuzung Eichwaldstraße
  • Hofstett: Alte Feuerwehr und Radweg Richtung Aichhalden
  • Neuweiler: Friedhofstraße, Kirchweg, Sportplatz Schulstraße, Sumpfsträßle bei der Waldschule, Wildbader Weg, am Aichalder Weg, Kreuzung Zwerenberger Weg und am Friedhof Neuweiler
  • Oberkollwangen: Angelweg beim Waldanfang, Höhenweg und am Sportplatzparkplatz
  • Zwerenberg: Bernecker Straße bei der Säge, Grenzweg bei Wendeplatte, Holunderweg, Parkstraße bei der Feuerwehr und am Wasserreservoir

Hinweis zu den Schneestangen

Die Schneestangen bzw. Schneepfähle gehören im Winter zur Standardausstattung der Straßen und dienen den Verkehrsteilnehmern sowie dem Räumdienst als Orientierungshilfe bei großen Schneehöhen.

Es ist mehr als ärgerlich, wenn diese Stangen mutwillig abgebrochen und ausgerissen werden. Neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit ist das jährliche Stecken der Schneepfähle ab dem 15. November mit Mühe und Aufwand verbunden.

Abgebrochene Schneepfähle müssen ersetzt werden, was letztendlich die Allgemeinheit zu tragen hat.

Deshalb die Schneepfähle stehen lassen!

Erscheinung
Neuweiler ... natürlich liebenswert! – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024

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Neuweiler

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Neuweiler
05.12.2024
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