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Afrikanische Schweinepest (ASP): An Silvester und Neujahr sind in den Sperrzonen Feuerwerke erlaubt

Auch die Jagd auf Schwarzwild ist ab diesem Wochenende wieder möglich Für den Rhein-Neckar-Kreis hat das zuständige Veterinäramt am Donnerstag, 5....

Auch die Jagd auf Schwarzwild ist ab diesem Wochenende wieder möglich

Für den Rhein-Neckar-Kreis hat das zuständige Veterinäramt am Donnerstag, 5. Dezember, zwei neue Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht, die am 6. Dezember in Kraft getreten sind. In den neuen Verfügungen geht es im Wesentlichen um Lockerungen beim Jagdverbot sowie einer zweitägigen Sonderregelung bezüglich des Feuerwerks an Silvester bzw. Neujahr.

Weil nach dem ersten Fund eines mit ASP infizierten Wildschweins vor knapp vier Monaten seitdem kein zweiter positiver Fall im Rhein-Neckar-Kreis verzeichnet wurde, ist überall im Landkreis am 31. Dezember und 1. Januar das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen – erlaubt, sofern sich an der aktuellen Lage nichts ändert.

Mit Hochdruck wurden unterdessen in den vergangenen Wochen weitere Elektrozäune und feste Zäune, vor allem im nördlichen Teil des Landkreises installiert. In diesem Zusammenhang appelliert die Dezernentin an alle Bürgerinnen und Bürger, Durchlässe und Tore solcher Zaunanlagen immer geschlossen zu halten und nach dem Öffnen jeweils unverzüglich zu verschließen.

Ab diesem Wochenende ist fast im kompletten Rhein-Neckar-Kreis wieder die Schwarzwildjagd erlaubt. Ausnahmen bilden kleinere Flächen in Laudenbach (Gebiet westlich der A5) und Hemsbach (Gebiet westlich der A5 und nördlich der L 3110) sowie ein kleiner Abschnitt südlich der L 3110 und nördlich der A 659. Damit es nicht zu einer Seuchenverschleppung kommt, müssen Jägerinnen und Jäger auch bei der Jagd auf Schwarzwild Biosicherheitsmaßnahmen beachten und erlegte Wildschweine in auslaufsicheren Behältnissen transportieren. Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften für verwendete Gegenstände und Schuhwerk.

Die Gefahr ist nach wie vor nicht gebannt: Die Öffnung der Jagd auf Schwarzwild ist Teil der Seuchenbekämpfung – die aus den bisherigen Verfügungen bekannten Maßnahmen wie etwa das Wegegebot im Wald oder die Leinenpflicht für Hunde gelten unverändert fort.

Menschen können sich nicht mit dem ASP-Virus infizieren – daher ist auch der Verzehr des Wildschweinbratens an den Feiertagen problemlos möglich.

Umfassende und aktuelle Informationen über die ASP sowie FAQ und Links unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp sowie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Laudenbach
Ausgabe 50/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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