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Afrikanische Schweinepest (ASP): Weitere Nachweise im Rhein-Neckar-Kreis

Sperrzonen verschieben sich nicht Im Rhein-Neckar-Kreis wurde bei einem in Laudenbach erlegten Frischling die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen....

Sperrzonen verschieben sich nicht

Im Rhein-Neckar-Kreis wurde bei einem in Laudenbach erlegten Frischling die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Ebenso hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor am heutigen 16. Juni einen Knochenfund auf gleicher Gemarkung positiv bestätigt.

„Es war angesichts des extrem dynamischen Seuchengeschehens im Kreis Bergstraße im Prinzip nur eine Frage der Zeit, wann es zu weiteren positiven Fällen in unserem Landkreis kommt. Wir sind darauf vorbereitet“, erklärt die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss. Das Landratsamt wird mit Unterstützung anderer Behörden im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort ausbauen. Hinsichtlich der eingerichteten Sperrzonen wird es aber keine Veränderung geben – die Regelungen in den betroffenen Gebieten bleiben weiter unverändert bestehen.

Im Rhein-Neckar-Kreis wurde die ASP erstmals im August 2024 bei einem Wildschwein in der Nähe von Hemsbach festgestellt. Die neuen Fundorte fügen sich in das bisherige Seuchengeschehen ein. Daher ergeben sich keine zusätzlichen Auswirkungen auf die bisherige ASP-Lage. Erweiterte Maßnahmen können für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen werden, da die Ausbreitung der ASP nach wie vor als dynamisch zu beschreiben ist. Durch die intensiven Suchen des Training Center Retten und Helfen Mosbach (TCRH) nach verendeten Wildschweinen oder deren Überresten sowie der sehr guten Unterstützung der Jägerinnen und Jäger, kann insgesamt auf ein gutes Lagebild zurückgegriffen werden.

Hintergrundinformationen:

Was gilt in der Sperrzone II (Infizierte Zone)?

Für die in Sperrzone II gelten weiterhin unter anderem Vorgaben wie eine Leinenpflicht für Hunde in Wald und Wingerten, um die Wildbestände nicht aufzuscheuchen. Darüber hinaus ist das Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Geocaching und Schnitzeljagden sind untersagt. Grillplätze dürfen nur genutzt werden, wenn sie sich innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld (max. 100 Meter) von im Zusammenhang bebauten Ortslagen befinden.

In der Sperrzone II liegen aktuell folgende Städte und Gemeinden:

Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen.

Was gilt in der Sperrzone I (Pufferzone)?

In der Sperrzone I sind Jägerinnen und Jäger zur verstärkten Fallwildsuche sowie zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen, nur Bewegungs- und Erntejagden sind verboten. Erlegte Wildschweine müssen gekennzeichnet, beprobt und in auslaufsicheren Behältnissen zur eigenen Wildsammelstelle der Jagdausübungsberechtigten gebracht werden. Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wildschweinen in Berührung gekommen ist. Erzeugnisse, die aus in der Sperrzone I erlegten Wildschweinen gewonnen werden, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung innerhalb und außerhalb der Sperrzone I verbracht beziehungsweise abgegeben werden.

Für Hausschweinebestände in Sperrzone I gelten ebenfalls verschärfte Hygienevorschriften. Darüber hinaus dürfen Hausschweine aus diesen Bereichen zwar innerhalb Deutschlands genehmigungsfrei verbracht werden, in andere EU-Staaten und Drittländer jedoch nur mit Ausnahmegenehmigung.

Alle Regelungen im Überblick und viele weitere Infos rund um die Afrikanische Schweinepest gibt es auf der Sonderseite:

www.rhein-neckar-kreis.de/asp

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Nachrichtenblatt Brunnenregion
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Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Neidenstein
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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