Arbeitsagentur bietet regelmäßige Telefonsprechstunden zum beruflichen Comeback an
Das ganze Jahr 2025 über bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit im Verbund der Region Stuttgart regelmäßige Telefonsprechstunden zum beruflichen Wiedereinstieg an. Der nächste Termin ist am Montag, 30. Juni, von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr.
Wer ins Berufsleben zurückkehren möchte, ob nach Familien- oder Pflegezeit, hat viele Fragen: Wie gelingt der Wiedereinstieg? Kann ich mit einer Qualifizierung meine Chancen verbessern? Vielleicht sogar mit einer Ausbildung in Teilzeit? Wie steht es um meine Chancen auf einen Arbeitsplatz im angestrebten Beruf? Wie kann ich als Berufsrückkehrer oder Berufsrückkehrerin meine Aussichten am Arbeitsmarkt verbessern? Und wie unterstützt mich meine Agentur für Arbeit dabei?
Interessierte Frauen und Männer erreichen unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 über das Servicecenter oder zu den Aktionsterminen unter 07161 9770-800 direkt die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit.
Der Anruf ist unverbindlich. Interessierte können sich informieren lassen, um dann in Ruhe zu überlegen, welche weiteren Schritte sie angehen können und wollen.
Darüber hinaus können Interessierte jederzeit auch per E-Mail einen Termin, ein Telefonat oder einen Videotermin mit dem Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Göppingen, Herrn Dr. Jörn Harström, vereinbaren:
goeppingen.bca@arbeitsagentur.de
Weitere Infos gibt es unter
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/goeppingen/chancengleichheit
Die darauffolgende Sprechstunde ist am Montag, 21. Juli, von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.
Auch für über 18-jährige Kinder wird Kindergeld gezahlt. Die erforderlichen Unterlagen lassen sich bequem online einreichen.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld für eine Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger als vier Monate hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse– insbesondere zum Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung.
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (zum Beispiel FSJ oder FÖJ) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Falls das Kind nach dem Ende der Schulzeit noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulende der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. So können die Kindergeldzahlungen in den Fällen, in denen weiterhin ein Anspruch gegeben ist, aufrechterhalten werden. Das komfortable Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem der Familienkasse zu übermitteln.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de