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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben...

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.

Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.

Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0721/823-7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim beantwortet.

Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800/4555520 erreichbar.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf X unter www.x.com/bundesagentur

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Amtsblatt der Stadt Osterburken
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
von Stadt Osterburken
29.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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