Das Landratsamt hat zu prüfen, ob ein aufstockungsbedürftiger Landwirt am Erwerb der nachfolgend genannten Flächen interessiert ist. Um Veröffentlichung des nachstehenden Textes in ortsüblicher Weise wird gebeten.
„Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Oberschefflenz
FlSt.Nr.: 9252, 9511, 10137, 10228, 9347, 8918, 9316, 8650, 10116, 10324, 8653, 10136, 1504, 10227, Fläche: 77.068 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche
Gemarkung: Mittelschefflenz
FlSt.Nr.: 7803, Fläche: 8.517 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche
Gemarkung: Kleineicholzheim
FlSt.Nr.: 1978, Fläche: 5.598 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche
Gemarkung: Rittersbach
FlSt.Nr.: 3294, Fläche: 13.187 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Postfach 1464, 74713 Buchen bis zum 8.7.2025 schriftlich mitteilen.
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 2141 GV-2025-0118"