Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
„Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters schriftlich der Gemeinde Ilvesheim anzuzeigen.“
Dieser Passus findet sich in unserer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. Aktuell sind in Ilvesheim 549 Hunde ordnungsgemäß angemeldet. Vermutlich gibt es aber auch Hunde in unserer Gemeinde, die (noch) nicht angemeldet sind. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung entschieden, dem Beispiel anderer Kommunen zu folgen und allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die eine fristgerechte Anmeldung ihres Hundes versäumt haben, eine einmalige Chance zu eröffnen: Bis zum 15. Juni 2025 können Sie Ihren Vierbeiner ohne nachträgliche Steuerforderungen und ohne Bußgeld anmelden.
Für eine bequeme Anmeldung steht Ihnen unser Online-Formular unter tinyurl.com/Ilvesheim zur Verfügung. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den dort genannten Anlagen an die Kämmerei unter christian.austermann@ilvesheim.de. Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 31, vornehmen.
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert eine empfindliche Geldbuße. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis nicht angemeldete Hunde durch Hinweise aus der Nachbarschaft, Kontrollen der Polizei oder des Gemeindevollzugsdienstes auffallen.
Abschließend möchte ich mich bei der großen Mehrheit der Ilvesheimer Bürgerinnen und Bürger bedanken, die ihrer Pflicht nachkommen und ihre Hunde fristgerecht angemeldet haben.
Ihr
Thorsten Walther
Bürgermeister