Das Team der Biodiversitätsberatung des Landratsamtes Calw berät landwirtschaftliche Betriebe sowie die Bevölkerung und setzt sich mit vielen Maßnahmen seit rund zwei Jahren für die Stärkung der Biodiversität im Landkreis Calw ein.
Elfriede Mösle-Reisch steht Bürgern und Kommunen in Fragen des Streuobstbaues beratend zur Seite. Neben Tipps und Informationen bietet sie auch Baumschnittkurse und Pflanzaktionen an, um die Eigentümer bei der Bewirtschaftung ihrer Baumwiese zu unterstützen.
Landwirtschaftliche Betriebe können sich an Alexander Merkel vom Sachgebiet Pflanzenbau wenden. Auf Grundlage eines gesamtbetrieblichen Biodiversitätschecks werden die Betriebsabläufe überprüft. Dabei wird aufgezeigt wie die landwirtschaftlichen Betriebe biodiversitätsfördernde Maßnahmen, wie z.B. Anlegen von Blühstreifen und Altgrasstreifen oder Anbringen von Fledermauskästen in ihre Bewirtschaftung integrieren können. Auch deren angemessene Honorierung über die aktuellen Agrar-Umwelt-Förderprogramme ist Teil der Beratung. Daneben gibt es mit Felderbegehungen, Workshops und Sachkundelehrgängen ein vielfältiges Veranstaltungsangebot zu allen Themen im Bereich von Ackerbau und Grünland.
Auskunft zu Fragen der Landschaftspflege, der Erhaltung wertvoller Offenlandlebensräume, Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen erhält man bei Benedikt Günthner. Er betreut spezielle Schutzprojekte, beispielsweise für bedrohte Feldvögel wie das Rebhuhn. Über die baden-württembergische Landschaftspflegerichtlinie bietet das Land für interessierte Bürger, Kommunen und Vereine fachliche und finanzielle Unterstützung an. Insbesondere die Pflege von artenreichem Grünland, Hecken, Steinriegeln und Gewässern trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Sie erreichen das Team der Biodiversitätsberatung des Landratsamtes Calw telefonisch unter 07051 160-951 oder per E-Mail an 24.info@kreis-calw.de. Die Biodiversitätsberater sind Mitarbeiter der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz. Sie arbeiten sowohl mit den Kollegen der Abteilung als auch mit dem Landschaftserhaltungsverband eng zusammen.
Der Verlust vieler Arten und Lebensräume gefährdet die Ökosysteme und damit unsere Lebensgrundlage. Im Zeitraum 1989-2014 ist die Biomasse der Insekten um 76 Prozent zurückgegangen (Hallmann et al. 2017). Vor diesem Hintergrund trat in Baden-Württemberg 2020 das Biodiversitätsstärkungsgesetzt in Kraft. Zentrale Inhalte des Gesetzes sind das Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten und die Verminderung des Pestizidverbrauchs allgemein, insektenschonende Beleuchtung im öffentlichen Raum, ein Verbot von Schottergärten, ein besserer Schutz von Streuobstwiesen sowie die Stärkung des Ökolandbaus.