Unser Ruf nach Kontrollen wurde nach ca. 5 Jahren erstmals ernsthaft erhört. Schon 2020 wurde unser Antrag auf ein Fahrradverbot in der Fußgängerzone angenommen. Danach wiesen wir immer wieder auf die Notwendigkeit von Kontrollen hin. Am vergangenen Montag war neben der Ortspolizeibehörde auch die Verkehrspolizei in der Plochinger Fußgängerzone präsent.
Und es zeigte offensichtliche Wirkung. 4 Polizistinnen und Polizisten waren zwischen 14 und 15 Uhr vor Ort. Erstaunlicherweise schoben fast alle Fahrradfahrer ihre „Drahtesel“. Interessant war die Diskussion, auf wen bezieht sich eigentlich das Fahrverbot?
Für Kinder unter 8 Jahren? Kinder mit Roller oder Fahrrad müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen wählen, ob sie auf dem Radweg oder dem Gehweg fahren.
Ist die Fußgängerzone wie ein Gehweg oder Radweg zu betrachten? Dürfen Kinder daher trotz Fahrradfahrverbot fahren?
Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen sollten immer zwei zu Fuß Gehende nebeneinander laufen können, während der Radverkehr mit dem ausreichenden Sicherheitsabstand bei 3,5 m Gesamtbreite überholt. Wie ist das beispielsweise im Musikerviertel möglich (z. B. Liszt-, Mozart-, Beethovenstraße)?
Gilt das Fahrverbot auch für Tretroller mit Elektroantrieb? Explizite Hinweise auf diese E-Scooter gibt es in der Fußgängerzone nicht.
Übrigens gelten für die Fahrer von Elektro-Rollern bis 21 Jahre und Führerscheinneulinge in der Probezeit 0,0 Promille.
Wir werden auf jeden Fall auch nach der Aktionswoche den Verkehr in der Fußgängerzone im Auge behalten und bei Bedarf auf unsere Anträge zu Wegsperren zurückkommen.