Eine zuverlässige Stromversorgung im deutschen und europäischen Verbundnetz setzt voraus, dass immer so viel Strom erzeugt wird, wie zum gleichen Zeitpunkt verbraucht wird. Die Regelungsmechanismen der Netzbetreiber müssen dafür Sorge tragen. Die neuen Strom-Erzeugungsformen wie Wind und Sonne verlangen eine Anpassung der Regelungen und den Ausbau von geeigneten Speichermöglichkeiten, um zu verhindern, dass bei einem Überangebot die Stromerzeuger einfach abgeschaltet werden müssen. Das im Februar 2025 verabschiedete Solarspitzengesetz soll die gesetzlichen Grundlagen für einen sinnvollen Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen.
Was bedeutet das für die Betreiber von Solaranlagen? Wer ist betroffen? Die Grundlagen und Auswirkungen möchten wir bei unserem Aktiven-Treff am 20. Mai besprechen.
Interessierte Bürger sind hierzu ab 20 Uhr im Seminarraum des Dienstleistungs- und Schulungszentrums (Kirrlacher Str. 23) eingeladen.
Vereinsthemen für Mitglieder des Solar-Vereins werden am 20.05. ab 19 Uhr besprochen.