Aktuelle Entwicklungen bezüglich der Windkraftanlagen um St. Leon-Rot
Gemäß einer gesetzlichen Vorgabe von Seiten der Bundesregierung planen in Baden-Württemberg zwölf verschiedene Regionalverbände mindestens 1,8 % als „privilegierte Vorrangfläche für Windkraftanlagen“. In einer ersten Planungs-Offenlage des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein/RVMO waren im Lußhardtwald zwischen St. Leon bis Hambrücken Windkrafträder auf privilegierten Flächen vorgesehen.
Zunächst nehmen wir Bezug auf unseren Artikel vom 24.04.2025. Noch vor einer zweiten offiziellen Offenlage (i.d. Zeit v. 22.04.–22.05.2025) berichteten wir darüber, dass nach unserer Kenntnis im 2. überarbeiteten Planungs-Entwurf im gesamten Lußhardtwald keine Windräder mehr vorgesehen sind. Erfreulich ist aus unserer Sicht, dass sich dies mit der endgültigen Offenlage mit Rücksicht auf den auch von uns geforderten Arten- und Naturschutz nun auch offiziell bestätigt hat. Erkennbar ist aus der Offenlage, dass Vorrangflächen für Windräder eher in ländlichen/hügeligen Regionen wie z. B. im Kraichgau auch wegen der dort besseren Windverhältnisse vorgesehen sind (rechtsverbindlich werden die Planungsentwürfe jedoch erst mit Satzungsbeschluss durch den Regionalverband noch vor dem 30.09.2025).
Erstaunt sind wir in der Vorstandschaft des Vereins „Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardt e. V., St. Leon-Rot“ nun aber darüber, dass das seit Jahren laufende „Windkraftprojekt Lußhardtwald“ der ursprünglichen Firmen Wirsol bzw. Altus AG Karlsruhe vor Kurzem von der Firma Qualitas Energy übernommen wurde. Bekannt ist, dass dieser Projekt-Rechtsnachfolger außerhalb des Planfeststellungsverfahrens des Regionalverbandes nun noch vor dessen rechtsverbindlicher Planfeststellung beim Regierungspräsidium Karlsruhe erste Antragsaktivitäten zur Weiterentwicklung dieses Projektes im Lußhardtwald entwickelt hat. Ebenso war festzustellen, dass in Verbindung damit im Lußhardtwald Vermessungsarbeiten stattfanden. Die Motivation, auf dieser Fläche noch zu investieren, ist uns und allen anderen Beteiligten unerklärlich.
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir nun auch noch auf einen Artikel der RNZ vom 20.02.2025. Aus dem Artikel ging hervor, dass die auf Walldorfer Gemarkung im Bereich Walldorfer Kreuz geplanten Windräder vom Regionalverband Rhein-Neckar inzwischen nicht mehr weiterverfolgt werden. Dass dort neuerdings nun keine Windräder bzw. privilegierte Vorrangflächen mehr vorgesehen sind, hängt damit zusammen, dass solche Windräder in der unmittelbaren Nähe des Walldorfer Flugplatzes aus luftfahrtrechtlichen Gründen nicht zulässig sind. Infrage kämen Windkrafträder nur dann, wenn der Gemeinderat von Walldorf die Genehmigung zum Betreiben des Flugplatzes annulliert.
Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardt e. V., St. Leon-Rot
Pia Hilswicht (1. Vorsitzende)