Detailinformationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten des Technischen Ausschusses sind in unserem Ratsinformationssystem auf ammerbuch.ris-portal.de/web/ratsinformation/startseite abrufbar.
Unter dem Punkt „Sitzungen“ finden Sie die ausführlichen Sitzungsvorlagen samt Anlagen aller aktuellen und bisherigen öffentlichen Sitzungen.
TOP 1 | Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Stiegelstraße 35, Flst. 149 und Flst. 150; 72119 Ammerbuch-Altingen - Bauantrag im vereinfachten Verfahren - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB |
Auf den Grundstücken ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage geplant. Da sich die Grundstücke im unbeplanten Innenbereich befinden, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
Bereits im Juni 2024 wurde hierzu ein positiver Bauvorbescheid erteilt. In der aktuellen Planung wurde der ursprünglich vorgesehene Carport durch eine Garage mit denselben Abmessungen ersetzt. Um bessere Proportionen und eine besser nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss zu erzielen, wurde die Firsthöhe um ca. 1 Meter sowie die Traufen erhöht.
Der Ortschaftsrat Altingen lehnte das Vorhaben aufgrund Stimmengleichheit ab, sodass die Entscheidung dem Technischen Ausschuss überlassen wurde. In der Sitzung stellte der Architekt, Herr Haenjens, die Planung ausführlich vor. Er betonte, dass der Abstand zum Gewässer eingehalten werde. Außerdem werde vor Beginn der Bauarbeiten ein Gutachten zur Prüfung auf eventuell vorkommende Eidechsen auf den Grundstücken erstellt.
Ein Diskussionsthema war der Abstand des geplanten Hauses zur Straße. Zwar befinden sich in der Stiegelstraße höhere Gebäude, diese stehen jedoch weiter von der Straße entfernt. Insgesamt wurde die Architektur des Bauvorhabens positiv bewertet. Auch die allgemeine Zielsetzung, durch Nachverdichtung Wohnraum zu schaffen, wurde befürwortet. Die Bedenken hinsichtlich der Zufahrten und Stellplätze konnten im Zuge der Beratung ausgeräumt werden.
Die Mehrheit der Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmte letztlich für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben gemäß § 36 in Verbindung mit § 34 BauGB in der vorgelegten Fassung.
TOP 2 | Neubau von vier Doppelhaushälften mit vier Garagen auf dem Flst. 311, Herdweg 7 in Ammerbuch-Entringen - Bauantrag im vereinfachten Verfahren - Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB i.V. m. §§ 30 und 31 BauGB |
Der planende Architekt, Herr Müller, nahm an der Sitzung teil und erläuterte das Bauvorhaben anhand der eingereichten Pläne. Demnach ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Höfgarten“ in Entringen die Errichtung von vier Doppelhaushälften mit insgesamt vier Garagen vorgesehen.
Allerdings weicht das Vorhaben in mehreren Punkten vom Bebauungsplan ab – unter anderem durch eine geänderte Firstrichtung (Nord-Süd), den geplanten Kniestock bei zwei Vollgeschossen sowie kleinere Überschreitungen der Baugrenzen. Daher war das kommunale Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit §§ 30 und 31 BauGB erforderlich.
Die beantragten Abweichungen wurden seitens der Verwaltung als städtebaulich vertretbar beurteilt. Die Firstrichtung orientiert sich an einem benachbarten Gebäude, vergleichbare Kniestocklösungen sind im Gebiet vorhanden, und die Baugrenzüberschreitungen wurden im Vergleich zur früheren Bauvoranfrage reduziert – ein ursprünglich geplantes Doppelhaus entfällt.
Der Ortsbeirat Entringen begrüßte insbesondere den größeren Abstand zum Nachbargrundstück Herdweg 5, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters und der geplanten Firsthöhe. Auch die Anzahl der Stellplätze wird als eher knapp angesehen. Auf Empfehlung des Ortsteilvertreters wurde der Antrag daher im Technischen Ausschuss beraten.
In der Diskussion wurde die Schaffung neuen Wohnraums durch maßvolle Nachverdichtung grundsätzlich positiv bewertet. Bedenken bezüglich der Stellplätze konnten in der Beratung ausgeräumt werden, so dass im Anschluss das kommunale Einvernehmen für die Planung in der vorliegenden Form einstimmig erteilt wurde.
Eine Sitzung des Gemeinderats schloss sich an.