
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Sie haben bereits die Ablesekarten oder Ablesemails der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2025 erhalten. Bitte unterstützen Sie uns, sofern noch nicht erledigt, indem Sie Ihren aktuellen Zählerstand bevorzugt online übermitteln oder die Ablesekarte direkt in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Alternativ ist ein Versand per Post möglich. Bitte beachten Sie, dass wir den Verbrauch gemäß § 23 Abs. 2 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ebhausen sowie § 108 WG BW schätzen müssen, wenn uns bis 02.01.2026 keine Meldung vorliegen sollte.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bereits im Voraus fürIhren Beitrag zu einer präzisen und effizienten Veranlagung.