Hunde müssen im Innenbereich an die Leine genommen werden, dazu sind Hundehalter lt. Polizeiverordnung verpflichtet.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Hunde im gesamten Ortsgebiet und an den Randbereichen des bebauten Gebiets von Vöhringen und Wittershausen an der Leine geführt werden müssen. Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Die Leinenpflicht ergibt sich aus der Polizeiverordnung der Gemeinde § 12 Abs. 3. Danach sind im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Es ergeht der dringende Appell an die Hundehalter, die Leinenpflicht unbedingt zu beachten, um Gefahren und Ärger für die Anwohner und andere Fußgänger zu vermeiden. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Einhaltung der genannten Vorschrift unbedingt notwendig. Bedenken Sie, dass die Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit ist und mit Geldbuße geahndet wird.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verpflichtung der Hundehalter hingewiesen, dafür zu sorgen, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten. Dennoch dort abgelegter Kot muss unverzüglich beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Hundehalter werden dringend gebeten, den abgelegten Kot in mitgebrachten Tüten sofort aufzusammeln und zu Hause der Abfallbeseitigung zuzuführen. Auch diese Verpflichtung ergibt sich aus der Polizeiverordnung, § 13.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Rücksichtnahme und daher sorgfältigste Beachtung.