Die Gemeinde Schöntal hat in den vergangenen Jahren fünf Baugebiete nach dem beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB begonnen. Mitte 2023 hat dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass diese Norm nicht europarechtskonform ist. Damit entfiel vom einem Tag auf den anderen die rechtliche Grundlage, auf der unsere Baugebiete standen. Inzwischen hat der Gesetzgeber eine „Reparaturklausel“ eingeführt, welche die festgestellten Mängel der ursprünglichen Norm beheben sollen.
Nach umfangreichen rechtlichen Prüfungen ist inzwischen klar, wie es um die Schöntaler Baugebiete steht und wie diese weiterverfolgt werden sollen:
Brunnenäcker in Marlach und Hofäcker II in Oberkessach
Für beide Bebauungspläne wurden die Satzungsbeschlüsse gefasst und beide wurden am 14.7.2022 bekannt gemacht. Innerhalb der Jahresfrist bis zum 14.7.2023 wurden keine Fehler gerügt. Beide Bebauungspläne sind somit rechtmäßig wirksam geworden.
Oberer Auweg III in Westernhausen
Der Bebauungsplan wurde im Sinne der Reparaturklausel im Verfahren nach § 13b BauGB abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 28.11.2024 gefasst und am 5.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Bebauungsplan ist somit rechtmäßig wirksam geworden.
Schaf IV in Aschhausen
Der Bebauungsplan Schaf IV wurde nach § 13b BauGB aufgestellt. Nach aktuellem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf wegen des Vorrangs des Unionsrechts der § 13b BauGB nicht mehr angewendet werden. Das betrifft Neubaugebiete, für die die Aufstellung eines Bebauungsplans zwar schon eingeleitet wurde, aber für die es noch keinen Satzungsbeschluss gibt. Diese Bebauungspläne müssen nun im regulären Verfahren mit Umweltprüfung aufgestellt werden. Diese aktuelle Regelung gilt für den Bebauungsplan Schaf IV mit 7 Bauplätzen. Aufgrund der Änderung von einem beschleunigten in ein Vollverfahren sind nun zusätzlich eine Umweltprüfung/Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht ist ebenfalls erforderlich. Die dazu erarbeiteten Planunterlagen wurden in der Gemeinderatssitzung am 29.1.2025 beschlossen und für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 31.3.2025 bis 2.5.2025 statt. Zurzeit werden die Anregungen der Behörden und Öffentlichkeit in den Planunterlagen eingearbeitet und für die Offenlage vorbereitet. Der Satzungsbeschluss ist Anfang 2026 zu erwarten.
Innere Au III in Winzenhofen
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde als § 13b-Gebiet gefasst. Ein Abschluss des Verfahrens über die „Reparaturklausel“ ist nicht mehr möglich. Eine Umstellung des Bebauungsplanverfahrens in ein Regelverfahren mit gleichzeitiger Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist an dieser Stelle notwendig. Es ist vorgesehen, den bestehenden Aufstellungsbeschluss zurückzunehmen und einen erneuten Aufstellungsbeschluss mit frühzeitiger Beteiligung zu fassen und somit das Verfahren zeitnah erneut zu starten.
Sobald für alle diese Baugebiete Satzungsrecht vorliegt, wird sich der Gemeinderat mit einer Strategie beschäftigen, welche Gebiete wann erschlossen werden sollen. Aktuell verfügt die Gemeinde noch über Bauplätze in Berlichingen, Sindeldorf und Winzenhofen.
Gemeinde Schöntal
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