Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer: 07429 931080 oder per E-Mail: hans.marquart@egesheim.de.
Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
In Kalenderwoche 52 bleibt das Rathaus am 27. und 28.12.2023 geschlossen.
Wir sind ab dem 02. Januar 2024 wieder für Sie da.
Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Rathaus: 07429/931080
Bauhof: 07429/3371
und per E-Mail unter: info@egesheim.de
Hiermit lade ich Sie zur nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 18. Januar 2024, Beginn 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Brühlstraße 4, ein.
Die Tagesordnung wird noch bekannt gegeben.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
(Abwassersatzung - AbwS) vom 18.10.2007
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Egesheim am 14.12.2023 die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) vom 18.10.2007, zuletzt geändert am 08.12.2022, wie folgt geändert:
§ 1
§ 33 erhält folgende Fassung:
Beitragssatz
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:
Teilbeträge je m² Nutzfläche (§ 25)
§ 2
§ 42 erhält folgende Fassung:
Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 2,32 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,39 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser
2,06 €.
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Egesheim, den 14.12.2023
Marquart
Bürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 22.12.2023 bis 07.01.2024 – je einschließlich –.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, im kommenden Jahr findet wieder ein Neujahrsbürgertreff in der Gemeindehalle statt. Bitte merken Sie sich hierfür Freitag, 26.01.2024, Beginn 19.30 Uhr vor.
Weitere Informationen zum Neujahrsbürgertreff folgen in der ersten Ausgabe des Mitteilungsblattes des neuen Jahres.
Papiertonne: 8. Januar 2024
Windeltonne: 8. Januar 2024
Biotonne: 13. Januar 2024
Werttonne: 16. Januar 2024
Restmüll: 19. Januar 2024
Der Abfallkalender für das Jahr 2024 liegt vor. Er wurde Ihnen auf dem Postweg bereits zugestellt. Wer dennoch keinen Kalender erhalten hat, kann diesen beim Bürgermeisteramt abholen oder telefonisch beantragen.
Dienstag: 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Bitte beachten!
Am Samstag, den 30.12.2023 und Dienstag, den 02.01.2024, bleibt der Wertstoffhof geschlossen.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart