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Am Freitag, den 24. Mai 2024 ist das Rathaus ebenfalls von 08.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Am Donnerstag, den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) ist das Rathaus geschlossen.
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B-Plan Dorfmitte: Auslegungsbeschluss für die 2. Beteiligungsrunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Hans Marquart Stadtplaner Rüdiger Stehle, der dem Gremium das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorstellte, und die daraus resultierenden Planänderungen erläuterte.
Die Hinweise und Anregungen führten zu verschiedenen Anpassungen und Planänderungen. Unter anderem werden die Bauflächen nunmehr als ‚Urbanes Gebiet‘ ausgewiesen. Weiter wurde auch das Rathausgrundstück in den Bebauungsplan einbezogen. Beidseitig des Talbachs wurde ein zusätzlicher Bewirtschaftungsstreifen als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, damit hier der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes entsprochen werden konnte. Durch den neu ausgewiesenen Tempobereich der L433 wurde eine schalltechnische Untersuchung erforderlich, auf deren Grundlage geringfügig erhöhte Anforderungen an den passiven Schallschutz der geplanten Gebäude erforderlich wurde. Weiter wurden die Ergänzung der Höhenfestsetzungen (Gebäudehöhen) und weiterer Bauvorschriften in den neuen Planentwurf übernommen.
Anschließend wurde vom Gemeinderat die zweite öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen.
Bürgermeister Marquart bedankt sich bei Herrn Stehle für dessen akribische Aufbereitung der verschiedenen Stellungnahmen. Da die Gemeinde derzeit noch drei Bauplätze zum Erwerb anbietet, soll über die Fortsetzung der Erschließungsarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.
Wärmeversorgung der Gebäude Bauhof mit Feuerwehrmagazin und Sportheim
Für die Heizungen der gemeindeeigenen Gebäude in der Bahnhofstraße (Sportheim, Feuerwehr und Bauhof) wird aufgrund des Alters der Heizanlagen nach einem neuen, zukunftsfähigen Heizkonzept gesucht. Aus den Gesprächen mit verschiedenen Energieberatern und Fachbüros haben sich zwei Varianten ergeben, die näher zu untersuchen wären. Zum einen, den Anschluss an die Heizungsanlage der Quarleiter GmbH, Bahnhofstr. 26 mittels Energieliefervertrag oder den Neubau einer eigenen Heizzentrale für die drei Gebäude. Bei der Variante Nahwärmebezug wäre der Übergabepunkt an die Gemeinde Grundstücksgrenze Flst 1008/1, Bahnhofstraße 28. Die Gemeinde Reichenbach a.H. würde das Leitungsnetz übernehmen, um bei Bedarf weitere Gebäude anschließen zu können. Für den Neubau einer eigenen Heizzentrale durch die Gemeinde wurde seitens der Verwaltung Lösungsvorschläge mit den Fachbetrieben Paul Hermle GmbH und Gaßner Sanitär Heizung Fliesen erörtert. Mit der Prüfung und wirtschaftlichen Bewertung der einzelnen Angebote werden nun externer Energieberater beauftragt.
Beteiligung an der Heuberg Energie GmbH
Mit der Gründung des Wirtschaftsverbandes Heuberg hat die Raumschaft ein starkes Signal für eine enge Zusammenarbeit zwischen den heimischen Wirtschaftsbetrieben und den Gemeinden gesetzt. Ziele des Wirtschaftsverbandes Heuberg (WVH) sind unter anderem die Verbesserung der weichen Standortfaktoren und die Verbesserung und den Ausbau der bestehenden Infrastruktur.
Als ein weiteres Großprojekt sieht der Aufsichtsrat des WVH die Gründung der Heuberg Energie GmbH, welche erheblich zur Sicherstellung der Stromversorgung zu akzeptablen Preisen im gesamten Gebiet des WVH beitragen soll.
Die Heuberg Energie GmbH soll vorrangig Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien realisieren. Dazu kann das Unternehmen beispielsweise die Pachtung von geeigneten Flächen auf dem Heuberg zur Energieerzeugung realisieren, ebenso den Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und den Vertrieb von Energie in der Region Heuberg. Dabei soll die „Heuberg Energie“ neben Freiflächenanlagen im Besonderen auch die noch ungenutzten Potentiale auf kommunalen, privaten und gewerblichen Dächern in den Verbandsgemeinden zur Energieerzeugung gewinnen. Die Energieerzeugungsanlagen können sich beispielsweise auf PV-Anlagen, Solartracker, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik, Windkraftanlagen, Speichertechnik und weitere Technologien erstrecken.
An der noch zu gründenden GmbH sollen die teilnehmenden Gemeinden gemeinsam 51% der Gesellschaftsanteile halten, und die verbleibenden 49% der Gesellschaftsanteile den Mitgliedsbetrieben des Wirtschaftsverbandes Heuberg zur Verfügung stehen. Neben Gewinnbeteiligungen profitieren, die an den Projekten teilnehmenden Gemeinden, von Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen sowie möglichen Abgaben bei der Stromerzeugung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft an den Projekten der „Heuberg Energie“ wird zu einem zentralen Element, indem unter anderem notwendige Investitionen über Anleihen finanziert werden, die von Bürgerinnen und Bürgern der 13 Heuberggemeinden gezeichnet werden können. Eine garantierte feste Verzinsung wird dabei bei einer festen Laufzeit angestrebt.
Der Gemeinderat befürwortet die Beteiligung der Gemeinde Reichenbach a.H. an der Heuberg Energie GmbH und beauftragte den Vorsitzenden, alle weiteren Schritte zur Beteiligung an der Heuberg Energie GmbH vorzunehmen.
Laufzeitverlängerung der bestehenden Versicherungen bei der WGV
Die Versicherungsverträge der Gemeinde Reichenbach a.H. bei der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV) laufen zum 31.12.2024 aus. Die WGV bietet der Gemeinde an, bei einer Laufzeitverlängerung von 5 Jahren (bis 31.12.2029) einen Rabatt von 5% zu gewähren. Das Angebot mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 wurde vom Gemeinderat angenommen.
Hochbehälter Reichenbach: Anlage zur Wasseraufbereitung
Im Hochbehälter Reichenbach a.H. muss das Messgerät für Chlor, Brom u.a. Inhaltsstoffe neu beschafft werden. Das vorliegende Angebot der Fa. Strecker zur Neubeschaffung des Messgeräts zu einem Preis von 8.669,15 € wurde angenommen.
Friedhof, Räumung Gräberfeld
Die Liegezeiten für die Gräber bis zum Sterbejahr 1999 im hinteren Teil des Friedhofs laufen in 2024 ab. Da vereinzelt das Interesse zur Räumung der Gräber bekundet wurde, sollen im September 2024 die Gräber bis zum Sterbejahr 1999 geräumt werden.
Da im betroffenen Gräberfeld in drei Gräbern zwischen 2007 und 2014 Angehörige in einer Urne beigesetzt wurden, soll den Angehörigen die Möglichkeit gegeben werden, diese Gräber noch nicht zu räumen.
Zur Räumung stellt wie in den Vorjahren die Gemeinde ab September 2024 einen Container zur Verfügung. Angehörige, die das Grab ihrer Verstorbenen nicht selbst räumen möchten, können die Gemeinde mit der Räumung beauftragen. Gräber aus 1999 und früher, die bis zum 30.09.2024 nicht geräumt sind, werden von der Gemeinde geräumt. Die Kosten für eine Räumung durch die Gemeinde wurden auf 200 €/Grab festgesetzt.
Auf dem Gräberfeld mit den Grabkammern sind ebenfalls zwei Gräber aus dem Jahr 1999. Hier wurde beschlossen, diese vorerst nicht zu räumen. Es sei denn, die Angehörigen wünschen eine Räumung.
Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen der Grabkammern werden diese künftig von der Gemeinde geräumt werden. Auch hierfür wurde die Gebühr auf 200 €/Grab festgesetzt.
Die Verwaltung wird alle betroffenen Angehörigen in den nächsten Wochen schriftlich informieren.
Verschiedenes
Bürgermeister Hans Marquart informierte das Gremium, dass der Gemeinde Reichenbach a.H. mit dem Schreiben vom 06.05.2024 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen eine weitere Finanzhilfe i.H.v. €250.000 im Rahmen des Städtebauförderprogramms bewilligt worden ist. Somit kann die Gemeinde Reichenbach a.H. weiterhin öffentliche und private Projekte aus Mitteln des Landessanierungsprogramms fördern. Einem Antrag zur Aufnahme eines privaten Vorhabens in das Landessanierungsprogramm wurde entsprochen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines Vertrags über die Durchführung von Erneuerungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Abschnitt B, Nr. 10.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) beauftragt.
Zur Behebung der Mängel aus der Brandverhütungsschau im Gebäude Esslinger Straße 16, wurde die Fa. K&V Klaiber GmbH aus Nusplingen beauftragt, im Flur des OG der Grundschule zum Treppenaufgang hin eine Brandschutztür zum Angebotspreis von 12.243,91 € einzubauen.
Im Zeitraum vom 18. März bis 30. April 2024 wurden bei der Geschwindigkeitsmessung in der Allmandsteige 4.968 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen gemessen. Das Tempolimit von 30 km/h haben 44.15 % der Fahrzeuge übertreten, 6 % der Fahrzeuge waren schneller als 41 km/h unterwegs.
Der Einladung des Bürgermeisters zu einem Treffen der Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren am Dienstag, den 7. Mai hat zur Enttäuschung des Bürgermeisters niemand Folge geleistet.
Am 16. Mai 2024 konnte Bürgermeister Hans Marquart mit Frau Ann-Kristin Steiner eine neue Mitarbeiterin im Rathaus begrüßen. Frau Steiner wird nach dem Wechsel von Luca Huber zum Gemeindeverwaltungsverband Heuberg einen Teil seiner Aufgaben übernehmen.
Wir wünschen ihr einen guten Start und viel Spaß an ihrem neuen Arbeitsplatz.
Gemeinde Reichenbach am Heuberg
Der Gemeinderat Reichenbachs hat mit Beschlussfassung am 13.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Dorfmitte“ nebst örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Durch das Bebauungsplanverfahren „Dorfmitte“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des ehemaligen Gewerbeareals zwischen der ‚Neue Straße‘ und der neuen Ortsumfahrung (L 433) einschließlich der bisherigen Freifläche oberhalb der ‚Neue Straße‘ geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Abgrenzungsplan.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB (‚Bebauungsplan der Innenentwicklung‘). Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften im Zeitraum
vom 23. Mai 2024 bis einschließlich 25. Juni 2024
auf der Internetseite der Gemeinde Reichenbach (https://www.reichenbach-heuberg.de) unter der Rubrik „Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Bebauungspläne“ veröffentlicht.
Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus, Kirchstraße 8, 78564 Reichenbach am Heuberg im Erdgeschossflur während der Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:
- Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans
- Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften (textliche Festsetzungen)
- Begründung
- Umweltbeitrag
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Schalltechnische Untersuchung
- Abwägungsprotokoll (zu Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen zur Planung abgeben. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@reichenbach-heuberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. per Post an die Gemeinde Reichenbach oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Reichenbach, den 23.05.2024
gez. Hans Marquart,
Bürgermeister
Windeltonne 25. Mai 2024
Papiertonne: 25. Mai 2024
Biomüll: 01. Juni 2024
Restmüll: 07. Juni 2024
Werttonne: 19. Juni 2024
Die Grünschnittannahmestelle ist an jedem 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 – 10.45 Uhr beim Bahnhofsplatz geöffnet.
Beginnend am Samstag, den 16. März 2024.
Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes werden wegen krankheitsbedingter Personalausfällen bis auf Weiteres verkürzt.
Der Wertstoffhof ist nur noch am
Samstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr
geöffnet. Auf der Homepage des Landratsamtes www.abfall-tuttlingen.de können Sie sich jederzeit über die derzeit geltenden Öffnungszeiten informieren.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart