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Die Dienststunden auf dem Rathaus sind in der nächsten Woche von:
Montag – Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Wir bitten um Beachtung.
Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden.
Da aus der Bevölkerung keine Fragen gestellt wurden, konnte gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herrn Polizeihauptkommissar Streit vom Polizeiposten Wehingen. Dieser erläuterte die Kriminalstatistik des vergangenen Jahres anhand einer Präsentation.
Die Anzahl der Straftaten in Wehingen sei im Vergleich zum Jahr 2022 insgesamt von 87 auf 89 gestiegen. Die Aufklärungsquote sei von 54 auf 58 gestiegen. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gebe es einen Anstieg von 1 auf 2. Bei den Rohheitsdelikten (Körperverletzungsdelikte) gebe es einen Anstieg von 17 auf 21. Auch bei den Diebstahlsdelikten gebe es einen Anstieg von 25 auf 38. Die Anzahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte (z. B. Online-Betrug) sei von 12 auf 6 zurückgegangen, auch die Anzahl der Sachbeschädigungen sei von 17 auf 8 zurückgegangen. Die Anzahl der Rauschgiftdelikte sei ebenfalls, von 6 auf 3, gesunken. Hierbei sei zu beobachten, dass die Täter immer jünger werden. Dies liege zum Teil auch am Desinteresse der Eltern an den Aktivitäten der Kinder.
Die Zahl der Tatverdächtigen sei von 56 auf 54 gesunken. Die Anzahl der erwachsenen Tatverdächtigen liege bei 33, die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren liege bei 21.
Insgesamt sei die Situation in Wehingen vergleichsweise ruhig. Auf den Polizeiposten angesprochen teilte Herr Streit mit, dass die Stelle der Postenleitung ausgeschrieben sei. Bürgermeister Reichegger und der Gemeinderat bedankten sich bei Herrn Streit für die gute Arbeit des Polizeipostens und betonten die Wichtigkeit des Postens für die gesamte Raumschaft Heuberg.
Abwägung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Zustimmung zum Planentwurf und Beschluss zur Entwurfsoffenlage
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Frau Gätschmann vom Planungsbüro Hermle aus Gosheim.
Der Gemeinderat hatte am 18.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreisverkehr L 433“ beschlossen. Nach Durchführung der Offenlage, der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z. B. Fachbehörden) sind die hierbei vorgetragenen Anregungen vom Gemeinderat abzuwägen.
Frau Gätschmann teilte mit, dass es hier nur wenige Nachforderungen seitens des Landratsamts Tuttlingen sowie der Baurechtsbehörde beim GVV Heuberg gegeben habe, die bereits in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen worden seien.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abwägungsvorschlag der Verwaltung. Nun können die Unterlagen zum Vorentwurf fertiggestellt werden. Im Anschluss erfolgen die Entwurfsoffenlage sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Die Ausschreibungen seien bereits in Planung. Die Vergabe könne dann evtl. bereits in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats erfolgen.
Bauabschnitt 1 A und 1 A+
Ausführung von Freianlagen (Stufen, Stützwand, Mauer etc.)
Kostengegenüberstellung der Ausführung in Beton und Granit
Im Zuge der Ortskernsanierung war noch die Art der Ausführung der Freianlagen (Stufen, Stützwand, Mauer etc.) zu klären. Hierfür hat das Planungsbüro Greenbox eine Gegenüberstellung der Kosten der Ausführung in Beton und Granit vorgelegt.
Bei einer Ausführung der Freianlagen in Granit müsse mit Mehrkosten in Höhe von 60 % gerechnet werden. Vor allem die Stützwand im Bereich der Steinstraße sei bei einer Ausführung in Granit erheblich teurer. Die Differenz zwischen der Ausführung in Beton und Granit belaufe sich hier auf 31.890,00 €. Zum Teil sei Beton günstiger, bei den Blockstufen jedoch Granit. Wegen der besseren Optik sprach sich das Gremium für die Ausführung in Granit aus.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Debatte die Ausführung der Freianlagen wie in der Kostenaufstellung vom Planungsbüro Greenbox erläutert in Granit.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache, das Gebäude Mittlere Straße 9 sowie die Wohnung im Erdgeschoss des Gebäudes Deilinger Straße 8 zu erwerben. Bürgermeister Reichegger wurde ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge abzuschließen.
In den Jahren 2025 und 2026 müssen aufgrund Ablauf der Eichfrist in der Gemeinde insgesamt 800 Wasserzähler ausgewechselt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die bisherigen analogen Wasserzähler, die nach sechs Jahren ausgetauscht werden müssen, nach und nach gegen digitale Wasserzähler mit Funkfunktion, bei denen eine Laufzeit von zwölf Jahren garantiert wird, auszutauschen. Dies ermöglicht eine Fernauslesung der Zählerstände. Ablesetermine und Zählerkarten wären somit nicht mehr nötig. Der Wasserverbrauch kann durch den Gebäudeeigentümer selbstverständlich auch weiterhin jederzeit ganz einfach auf dem Display eingesehen werden.
Der Gemeinderat beschloss, die Wasserzähler nach und nach gegen moderne Funkwasserzähler auszutauschen. Die Anbieter sollen den Gemeinderat in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung nochmals umfassend über die unterschiedlichen Abrechnungssysteme und -verfahren informieren. Bis dahin soll die Verwaltung zusätzlich weitere Angebote einholen.
Der Gemeinderat beschloss, die Firma BST, Bad Schönborn, mit der Risssanierung von ca. 20 km Ortsstraßen zu einer Angebotssumme in Höhe 13.621,39 € brutto zu beauftragen.
Anschaffung von zwei Notstromaggregaten für das Rathaus und die Schlossbergschule
Wie die Wetterereignisse der letzten Zeit gezeigt haben, muss sich auch die Gemeinde Wehingen für den Katastrophenfall vorbereiten, auch wenn Wehingen bei den jüngsten Starkregenereignissen „mit einem blauen Auge“ davongekommen sei.
Beraten wurden die Anschaffung von zwei Generatoren für die Notstromversorgung im Rathaus und in der Schlossbergschule.
Der Gemeinderat beschloss, bei der Firma Moosbrucker zwei Endress-Power-Generatoren für das Geschäfts- und Rathausgebäude sowie die Schlossbergschule zu einem Preis von je 24.990,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer anzuschaffen.
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium, dass mit den Eigentümern des Gebäudes Reichenbacher Straße 2 eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Der Gemeinderat hatte bereits in der Sitzung am 15.04.2024 die geplante Gründung der „Heuberg Energie GmbH“ einstimmig befürwortet und ebenso beschlossen, dass die Gemeinde Wehingen Gesellschafter werden soll. Nunmehr liegt der Entwurf des Gesellschaftervertrags und des Konsortialvertrags vor.
Aufgrund der vorgenommenen Ergänzungen und Nachbesserungen, sowie zur Vorlage der getroffenen Beschlussfassungen bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Tuttlingen, sind ergänzende Beschlussfassungen des Gemeinderates Wehingen erforderlich.
Als Konsortialführer sind die Herren Bürgermeister Buggle (Böttingen und Mahlstetten) und Ragg (Deilingen) vorgesehen. Der Aufsichtsrat soll durch die Herren Bürgermeister Leibinger (Bubsheim), Stoupal (Bärenthal) und Reichegger (Wehingen), sowie Vertretern des Wirtschaftsverbands Heuberg und der Energie- bzw. heimischen Wirtschaft besetzt werden.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig den Beitritt der Gemeinde Wehingen zur geplanten Heuberg Energie GmbH.
Erlass einer Satzung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
Wie auch in den Vorjahren ist für die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags der Erlass einer Satzung erforderlich. Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags am 22. September 2024.
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium darüber, dass die Gemeinde Aldingen im Zuge der Generalsanierung der Gemeinschaftsschule Aldingen Nachbargemeinden, die Schüler dorthin entsenden, um finanzielle Beteiligung bittet. Da dies rechtlich möglich ist und Städte wie Rottweil oder Tuttlingen dies ebenfalls bereits getan haben, zögen andere Schulträger nun entsprechend nach. Aktuell befinde man sich hier in der ersten von vier Phasen, der Freiwilligkeitsphase. Wenn hier keine Einigung erzielt werden könne, stünde ein Rechtsstreit bevor. Man werde hierzu weiter berichten.
Aufgrund dieser Thematik werde von mehreren Seiten eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg vorbereitet, in der eine bessere finanzielle Ausstattung der Schulen gefordert werde.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
Nachdem es in den vergangenen Jahren aus dem Gemeinderat immer wieder entsprechende Anfragen gegeben hatte, wurde nun die Heizkostenabrechnung des Haller-Areals für das Jahr 2023 vorgelegt.
Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen, die Vereine um disziplinierteres Vorgehen bei der Beheizung der Räumlichkeiten zu bitten.
Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass die Heizungsanlage nicht so detailliert gestaltet sei, dass man einzelne Bereiche im Sommer komplett abkoppeln könne.
Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Heizkosten für die von den örtlichen Vereinen genutzten Räumlichkeiten zu übernehmen.
Über die Möglichkeit einer Fachexkursion hatte der Gemeinderat bereits in der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 beraten und beschlossen. Gleichzeitig könne diese Fachexkursion mit einer Klausurtagung für den neu gewählten Gemeinderat verbunden werden, in der die laufenden und anstehenden Projekte der Gemeinde dem neuen Gremium vorgestellt und erläutert werden.
Es wurde nun der von der EnBW unterbreitete Programmvorschlag vorgestellt.
Der Gemeinderat beschloss, bei zwei Enthaltungen, den Programmvorschlag der EnBW anzunehmen.
Bürgermeister Reichegger führt aus, dass das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.05.2024 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Bürgermeister Reichegger legte dem Gremium eine Vergleichsliste zum Stromverbrauch der öffentlichen Gebäude im Zeitraum von 2021 bis 2023 vor. Größter Stromverbraucher sei die Schlossbergschule. Durch die unlängst beschlossene Umrüstung der Beleuchtung auf LED sollten sich hier auch Einsparungen ergeben.
Des Weiteren wurde dem Gemeinderat der Jahresbericht 2023 der Fachstelle Sucht Tuttlingen vorgelegt. Bürgermeister Reichegger lobte die dort geleistete gute und wichtige Arbeit.
Bürgermeister Reichegger teilte außerdem mit, dass die aktuelle Forstabrechnung fürs Jahr 2023 vorliege. Es habe ein Gewinn von ca. 115.000 Euro erwirtschaftet werden können.
Bürgermeister Reichegger gab dann wegen Befangenheit kurzzeitig den Sitzungsvorsitz an den stellvertretenden Bürgermeister Stefan Blaschi ab. Da kurzfristig der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses für die anstehende Bürgermeisterwahl am Wahltag verhindert sei, müsse Ersatz für diesen Posten vorgesehen werden. Die Verwaltung schlägt hierfür Herrn Gemeinderat Bernd Hafen vor. Der Gemeinderat wählte bei einer Enthaltung Herrn Gemeinderat Bernd Hafen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl.
Des Weiteren teilte Bürgermeister Reichegger auf entsprechende Anfrage Folgendes mit:
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Anwesenden. Die öffentliche Sitzung endete um 20:47 Uhr.
Landkreis Tuttlingen
Der Gemeinderat Wehingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem 17. Juni 2024 eine Satzung über die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 22.09.2024 beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus in der Zeit vom 20. Juni bis 30. Juni 2024 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreisverkehr L 433“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 17.06.2024 hat der Gemeinderat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes konzentriert sich auf den Kreisverkehr und die dort geplanten Verkehrsräume (i.w. Straße, Parken, Fußgänger). Der Geltungsbereich regelt damit „nur“ die eigentlichen Verkehrsflächen, nicht die angrenzende Bebauung bzw. baurechtlichen Vorschriften für die innerörtliche Bebauung. Der Planbereich lässt sich somit in etwa abgrenzen durch:
Die Planausweisung gilt für die vorgenannten Straßen einschl. der dort vorhandenen Flächen des ruhenden Verkehrs, des Fußgängerverkehrs und der öffentlichen Grünflächen. Die Größe des Geltungsbereiches (Änderung) umfasst eine Fläche von ca. 0,65 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreisverkehr L433“ ist auf nachstehendem Planausschnitt umrandet dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Kreisverkehr kann insgesamt die städtebauliche Qualität, die Verkehrssicherheit und das Erscheinungsbild des Knotenpunktbereiches und damit des gesamten Ortseinganges aufgewertet werden. Daher hat der Gemeinderat dem Bau des Kreisverkehrs i.Z.d. Planungen zum Gewerbegebiet wegen der vorgenannten Vorteile zugestimmt.
Entwurfsoffenlage
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden:
sowie folgende Arten zusätzlicher umweltbezogener Informationen:
im Zeitraum vom
Freitag, dem 21.06.2024 bis Dienstag, dem 23.07.2024
im Internet veröffentlicht unter: www.wehingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene. Zusätzlich kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Wehingen – Gosheimerstraße 14 – 18, 78564 Wehingen – erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Wehingen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. an info@wehingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wehingen, den 18.06.2024
Gerhard Reichegger, Bürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündigungstafel vor dem Rathaus in der Zeit vom 21.06.2024 bis 01.07.2024 – je einschließlich. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Am 07. Mai 2024 in Rottweil Eltern: Jetmire Mackaj geb. Murselaj und
Noel Mackaj Urim Mackaj
Flachenweg 5, 78564 Wehingen
Am 07. Mai 2024
Valentina Maria D’Aria und Concetto Augeri
Reichenbacher Straße 17, 78564 Wehingen
Am 07. Mai 2024
Elvira Pietsch geb. Häußler und Hans-Georg Jessegus
Hebelstraße 30, 78564 Wehingen
Am 07. Mai 2024 in Wehingen
Ulrich Josef Wildmann, Kugelstraße 12, 78564 Wehingen
Am 24. Mai 2024 in Lahr
Franz Xaver Schwarz, Am Breiten Graben 7, 78564 Wehingen
„Das Brennholz in Wehingen wurde inzwischen verteilt. In Reichenbach ist dieses Jahr noch Laubbrennholz übrig. Wer noch Brennholz benötigt, kann sich an den Förster von Reichenbach Stefan Schrode wenden. Er ist unter der Telefonnummer 0162 2081684 erreichbar oder per E-Mail unter s.schrode@landkreis-tuttlingen.de.“
Biotonne 21. Juni 2024
Papiertonne 21. Juni 2024
Windeltonne 21. Juni 2024
Restmülltonne 05. Juli 2024
Werttonne 17. Juli 2024
Der Wertstoffhof ist am
Dienstag in der Zeit von 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr – 19.00 Uhr und am
Samstag in der Zeit von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
geöffnet. Auf der Homepage des Landratsamtes www.abfall-tuttlingen.de können Sie sich jederzeit über die derzeit geltenden Öffnungszeiten informieren.
Freundlicher Gruß
Gerhard Reichegger, Bürgermeister