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Bei der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 wurde Herr David Kolar in den Gemeinderat gewählt. Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Wahlprüfungsbescheid vom 17.07.2024 die am 09. Juni 2024 durchgeführte Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach a.H. nach § 30 KomWG i.V.m. § 47 Abs. 2 KomWO für gültig erklärt. Ferner wurde vom Gemeinderat in der 6. öffentlichen Sitzung am 22.07.2024 einstimmig festgestellt, dass für die Wahl der Gemeinderäte vom 09. Juni 2024 keine Hinderungsgründe vorliegen. Die Verpflichtung erfolgte in der 7. öffentlichen Sitzung am 22.07.2024. Da David Kolar urlaubsbedingt nicht an der Sitzung am 22.07.2024 teilnehmen konnte, legte er nachstehendes Gelöbnis ab: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“.
Die Verpflichtung wurde durch Handschlag und mit dem Eintrag in das Goldene Buch der Gemeinde abgeschlossen.
Im Auftrag des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg | Hessen durfte Bürgermeister Hans Marquart Herrn Florian Bosch für 10 freiwillige und unentgeltlich geleistete Blutspenden ehren und mit der „Blutspender-Ehrennadel in Gold“ auszeichnen. Weiter wurde Herr Reiner Quarleiter für 100 freiwillige und unentgeltlich geleistete Blutspenden geehrt und mit der „Blutspender-Ehrennadel in Gold mit Eichenkranz“ ausgezeichnet.
Bürgermeister Hans Marquart hob die besondere Bedeutung des Blutspendens hervor. Nicht hoch genug einzuschätzen ist, lt. Bürgermeister Marquart, dass Blutspender für Menschen da sind, die sie nicht kennen. Er dankte den Herren für ihr Engagement zum Wohle der Allgemeinheit. Neben der Urkunde und der Ehrennadel des DRK-Blutspendedienstes überreicht er ihnen als Anerkennung für deren „Dienste am Nächsten“ ein Geschenk der Gemeinde.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die stellvertretende Amtsleiterin der Finanzverwaltung des GVV Heuberg, Frau Lisa Holzer, die dem Gemeinderat die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts erläuterte. Zunächst erläutert Frau Holzer die Neuerungen des seit dem 01.01.2019 eingeführten neuen Haushalts- und Rechnungswesens und der damit verbundenen Vermögensbewertungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. Weiter stellte sie die Grundzüge der Ergebnis- und Finanzrechnung vor:
Im Ergebnishaushalt für das Jahr 2022 konnte die Gemeinde Reichenbach a.H. ordentliche Erträge in Höhe von 1.710.038 € und ordentliche Aufwendungen von 1.587.827 € vorweisen, sodass ein positives Ergebnis von 122.211 € erzielt wurde. Weiter stehen den ordentlichen Erträgen von 45.272 € außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.238 € gegenüber. Somit kann die Gemeinde Reichenbach a.H. im Ergebnishaushalt ein Gesamtergebnis von
163.245 € verzeichnen. Darin enthalten sind die Netto-Abschreibungen i.H.v. 156.860 €.
Im Finanzhaushalt konnte ein Zahlungsmittelüberschuss aus Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltung in Höhe von 343.609 € erwirtschaftet werden. Bei der Differenz aus Einzahlungen und den Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten entstand der Gemeinde Reichenbach a.H. ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen in Höhe von 742.324 €. Dies resultiert unter anderem daraus, dass verschiedene geplanten Investitionen noch nicht umgesetzt werden konnten, und die hierfür zugesagten Fördermittel noch nicht eingegangen sind.
Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen (+ 15.275 €) ergab sich für das Jahr 2022 ein Finanzierungsmittelbedarf von 383.439 €. Dadurch verringerte sich der Zahlungsmittelbestand im Jahr 2022 von 1.415.527 € auf 1.032.088 €.
Wesentliche Planabweichungen waren der Rückgang der Gewerbesteuer im Jahr 2022 gegenüber dem Planansatz von 350.000 € auf 297.500 €. Ansonsten wurde beim Einkommenssteueranteil, den Zuweisungen und Zuwendungen sowie den sonstigen privatrechtlichen Leistungen gegenüber dem Haushaltsplan Mehreinnahmen erzielt, sodass ein Planüberschuss von 44.440 € erzielt wurde.
Die Aufwendungen lagen aufgrund von Wenigerausgaben bei den Personalkosten i.H.v. 6.319 € und den Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen i.H.v. 32.415 sowie der Mehraufwendungen bei den sonst. ordentl. Aufwendungen i.H.v. 37.165 € um 1.569 € unter dem Planansatz.
Die für das Jahr 2022 eingeplante Kreditaufnahme von 200.000 € wurde nicht in Anspruch genommen. Die Gemeinde Reichenbach a.H. hat auch 2022 keine Kredite aufgenommen und ist weiterhin schuldenfrei. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde festgestellt und einstimmig beschlossen.
Im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses gab Frau Holzer einen Ausblick auf den zu erwartenden Jahresabschluss für das Jahr 2023. Hier wird erwartet, dass ein negatives ordentliches Ergebnis i.H.v. 137.475 € zu verzeichnen ist.
Im Jahr 2024 ist, aufgrund der enormen Gewerbesteuerrückzahlungen, bei der Gewerbesteuer eine Ausgabe in Höhe 106.310 € zu verzeichnen. Das bedeutet gegenüber dem Planansatz von 90.000 €, dass in 2024 mehr als 286.000 € Gewerbesteuer zurückgezahlt werden mussten. Trotz der von der Verwaltung geschobenen Investitionen wird sich der Zahlungsmittelbestand bis zum 31.12.2024 voraussichtlich auf 559.926 € reduzieren.
Somit wird die Gemeinde Reichenbach a.H. im kommenden Haushalt für das Jahr 2025 gezwungen sein, einen Kredit aufzunehmen. Die weitere Entwicklung, insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen, bleibt abzuwarten.
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Hans Marquart bei Frau Holzer für die detaillierte Vorstellung des Kommunalen Haushaltsrechts sowie für die fachkundige Führung durch das Zahlenwerk des Jahresabschlusses. Weiter bedankt sich der Vorsitzende für die stets gute Zusammenarbeit und bittet Frau Holzer, diesen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung weiterzureichen.
Bürgermeister Hans Marquart führte aus, dass die Baumaßnahme zur „Platzgestaltung Dorfmitte“, die am Tag der Städtebauförderung mit dem Pflanzen der ersten Bäume am „Tag des Baumes“ begonnen hat, nun mit dem Stellen des Brunnens fortgesetzt wurde. Bauhofleiter Quarleiter erläuterte die weiteren Baumaßnahmen zur Platzgestaltung und der energetischen Sanierung des Gebäudes, bzw. der im Gebäude geplanten Maßnahmen.
Anschließend berichtete Bauhofleiter Quarleiter über die Arbeiten an der ersten „Bärabrücke“. Es bestand die Gefahr, dass der Bach die Brückenpfeiler freilegt und die Brücke einstürzt. Um dies zu verhindern, wurde in einem Vororttermin mit der Unteren Wasserschutzbehörde die durchzuführenden Maßnahmen erörtert. Gemäß den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts werden derzeit die Arbeiten unter Aufsicht der Unteren Wasserschutz-, der unteren Naturschutzbehörde und der Fischereiaufsicht ausgeführt.
Die Gemeinden des Wirtschaftsverbands Heuberg sind bemüht, für die heimische Industrie entsprechende Gewerbeflächen zu generieren. Eine Möglichkeit hierzu wird unter Umständen in einem interkommunalen Gewerbegebiet gesehen. Hierzu soll die KE/LBBW – Immobilien Kommunalentwicklung GmbH beauftragt werden, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, in der u.a. der Gewerbeflächenbedarf, die vorhandenen Gewerbeflächen sowie die sozioökonomischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Entwicklungsflächen innerhalb der Bestandsgebiete und die Darstellung möglicher Arrondierungsflächen dargestellt werden. Die Gemeinde Reichenbach a.H. wird sich an der Studie beteiligen.
Es wurde beschlossen, das Waldgrundstück, Flst 1673/1 zum Preis von 3.000 € zu erwerben.
Im Jahr 2023 gab es in Reichenbach a.H. eine Straftat, ein Körperverletzungsdelikt. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen Erwachsenen. Diesem Bericht ist nichts hinzuzufügen.
Aus den Reihen des Gemeinderats wurden Themen zur Verkehrsführung, einem sicheren Transport der Kindergartenkinder im Kindergartenbus, der Seniorenweihnachtsfeier und dem Weihnachtsmarkt vorgetragen, die in den nächsten Sitzungen beraten werden.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde gemäß § 95b der Gemeindeordnung vom Gemeinderat am 09.09.2024 festgestellt.
1. ErgebnisrechnungEUR
1.1 Summe der ordentlichen Erträge | 1.710.038,45 |
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen | 1.587.827,47 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 122.210,98 |
1.4 Summe der außerordentlichen Erträge | 45.271,95 |
1.5 Summe der außerordentlichen Aufwendungen | 4.238,02 |
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 41.033,93 |
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 163.244,91 |
2. Finanzrechnung
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.584.304,83 |
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.240.695,51 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 343.609,32 |
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 593.109,87 |
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.335.434,17 |
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 742.324,30 |
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | - 398.714,98 |
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 0,00 |
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | - 398.714,98 |
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 15.275,52 |
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 1.415.526,82 |
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 383.439,46 |
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 1.032.087,36 |
3. BilanzEUR
3.1 Immaterielles Vermögen | 2.107,14 |
3.2 Sachvermögen | 13.655.452,83 |
3.3 Finanzvermögen | 1.161.985,28 |
3.4 Abgrenzungsposten | 383.752,17 |
3.5 Nettoposition | 0,00 |
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 15.203.297,42 |
3.7 Basiskapital | 9.657.642,34 |
3.8 Rücklagen | 96.158,79 |
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 |
3.10 Sonderposten | 5.181.973,56 |
3.11 Rückstellungen | 8.263,00 |
3.12 Verbindlichkeiten | 238.111,42 |
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 21.148,31 |
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | 15.203.297,42 |
4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs. 3 i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Der Jahresabschluss liegt gemäß § 95 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg an sieben Tagen, und zwar
von Montag, 23.09.2024 bis Freitag, 27.09.2024
sowie
von Montag, 30.09.2024 bis Dienstag, 01.10.2024
je einschließlich auf dem Rathaus öffentlich aus.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit von Freitag, 20.09.2024 bis je einschließlich Montag, 30.09.2024.
Reichenbach, 19.09.2024
Marquart
Bürgermeister
Wie bereits mehrfach im Mitteilungsblatt berichtet, endet die Frist zur Räumung der Grabfelder bis zum Sterbejahr 1999 am 30. September 2024. Ab Montag, dem 16.09.2024, stellt die Gemeinde zur Räumung einen Container bereit. In diesen können Grabsteine, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen entsorgt werden.
Nach Ablauf der Frist erlischt jeglicher Anspruch an den Grabausstattungen. Zudem werden betroffene Gräber, die nach dem 30. September 2024 noch bestehen, von der Gemeinde kostenpflichtig geräumt.
Weiter wird die Gemeinde die Gräber, deren Angehörige die Gemeinde mit der Räumung der Gräber beauftragt haben, ebenfalls nach dem 30.09.2024 geräumt.
Biotonne: 20. September 2024
Restmüll: 27. September 2024
Windeltonne: 27. September 2024
Werttonne: 09. Oktober 2024
Papiertonne: 11. Oktober 2024
Die Grünschnittannahmestelle ist an jedem 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 – 10.45 Uhr beim Bahnhofsplatz geöffnet.
Dienstag: 15:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister Hans Marquart