Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.
Die Dienststunden auf dem Rathaus sind wie folgt:
Montag – Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Am Mittwoch, den 13. November 2024 ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.
Gemeinde Wehingen
Landkreis Tuttlingen
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen am 21.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Steuererhebung
(1) Die Gemeinde Wehingen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
(2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Wehingen und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Wehingen.
§ 2 Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a.) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 525 v.H.,
b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 3 Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
§ 4 Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
a.) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
b.) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs.4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen – Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Wehingen, 22.10.2024
Reichegger
Bürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündigungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 31. Oktober 2024 bis 11. November 2024 – je einschließlich –. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
03.11. Dr. Reinhold Walz zum 70. Geburtstag
Mörikestraße 7, 78564 Wehingen
11.11. Siegfried Anton Langanki zum 75. Geburtstag
Steighof 4, 78564 Wehingen
24.11. Marianne Kosar zum 70. Geburtstag
Bertholdstraße 39, 78564 Wehingen
26.11. Angela Licari Schinocca zum 75. Geburtstag
Schillerstraße 17, 78564 Wehingen
Zu einer gemeinsamen Weihnachtsfeier mit der Katholischen und Evangelischen Kirchengemeinde laden wir alle Seniorinnen und Senioren schon heute recht herzlich auf
Dienstag, den 03. Dezember 2024, 13.30 Uhr,
Schlossberghalle
ein. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir würden uns freuen, wenn wir wieder viele Gäste begrüßen könnten.
Die Vorstände der örtlichen Vereine und die Vertreter der Schulen, der örtlichen Kirchengemeinden und Kindergärten werden auf
Montag, den 04. November 2024 um 19.00 Uhr in die Rettungswache Wehingen
zur jährlichen Vereinsbesprechung eingeladen.
Nachstehende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Aufstellung des Veranstaltungskalenders für das Jahr 2025
Von der Gemeindeverwaltung wurden bei den Wehinger Vereinen und sonstigen Institutionen, bereits im Vorfeld, die feststehenden Veranstaltungstermine für das Jahr 2025 abgefragt.
Der vorläufige Veranstaltungskalender für das Jahr 2025 wird bei der Vereinsbesprechung ausgelegt werden und Ende des Jahres im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Alle Vereine, die örtlichen Kirchengemeinden und Kindergärten sowie die Schulen werden gebeten, ihre Veranstaltungstermine bis zum 04.11.2024 an das Bürgermeisteramt Wehingen zu melden. Telefonisch an 07426/9470-16 oder per E-Mail an
silvia.costandana-nold@wehingen.de.
2. Verschiedenes
- Volkstrauertag am 17.11.2024
- Vereinssprecher 2025
- Christbaumsammlung am 2024/2025
- Altmaterialsammlungen 2025
- Zusammenfassung Kinderferienprogramm 2024
- Schließzeiten der Turn- und Gymnastikhallen
- Schlossberghalle Wehingen – Ticketing & Ortseingangstafeln
- Sonstiges
Die Jugendlichen, die Vereinsvorstände, Jugendleiter sowie die Trainer, Betreuer und Übungsleiter werden ganz herzlichauf Montag, den 04. November 2024 um 18.15 Uhr in die Rettungswache (DRK/Feuerwehr) eingeladen.
Nachstehende Jugendliche werden nach dem derzeitigen Stand der vorliegenden Anmeldungen und den aufgestellten Kriterien geehrt:
Musikverein Wehingen:
Bronzenes Leistungsabzeichen (D1)
Isabel Streicher, Hanna Wehrle, Lara Heinz
Silber Leistungsabzeichen (D2)
Theresa Braunschweiger, Sebastian Moosbrucker
TV Wehingen - Abteilung Turnen:
Ausbildung zur Kampfrichterin
Fabienne Grommas, Luisa Penz, Melissa Engel und Theresa Braunschweiger.
TV Wehingen - Abteilung Fußball:
C-Junioren SGM Gosheim/Wehingen wurden Meister in der Kreisstaffel 1
mit einem Torverhältnis von 37:8
Lenny Förster, David Nicholas Vasile, Niclas Dannecker, Hendrik Lachenmeier, David Braunschweiger, Simon Bader, Emil Bauser, Denis Chartchenko, Esteban Courtot, Ferenc Klaiber, Artur Chekhovskyi , Giuseppe Gangi, Svenja Hermle, Moritz Müller, Jan Scherzinger, Luca Wehrle, Jonas Klemm, Vanseriwong Han, Jona Huber, Marc Effinger, Arsenij Karpenko
A-Junioren SGM Gosheim/Wehingen wurden Pokalsieger
Abel Samuel, Born Enrik, Köchling Hannes, Meyer Tim, Meßmer Samuel, Riedlinger Jonah, Schick Yannick, Schätzle Jonathan, Stehle Pascal, Vitale Giuseppe, Arslan Berkan, Befurt Luis, Bühl Hannes, Chartschenko Stas, Fleig Felix, Hauser Luis, Hauser Samuel, Klumpp Niklas, Palumbo Vincent
Erneut können Firmen für die laufende Tranche 24 des landesweiten Förderprogramms „Spitze auf dem Land!“ bis 28.02.2025 Förderanträge über die Gemeinde beim RP Freiburg stellen. Wichtig: Die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl muss unter 100 liegen.
Falls Sie Interesse an einer Antragstellung haben, informieren Sie sich bitte unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre oder wenden sich direkt an Nicole Bucher, Regierungspräsidium Freiburg
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung – Bertoldstraße 43, 79083 Freiburg i. Br., Tel.: 0761 / 208-1255; Fax: 0761 / 208-39-1255
E-Mail: nicolette.bucher@rpf.bwl.de
Biotonne 02. November 2024
Werttonne: 06. November 2024
Papiertonne 08. November 2024
Windeltonne 08. November 2024
Restmülltonne: 22. November 2024
Der Wertstoffhof im Harras liegt in der Trägerschaft des Landkreises Tuttlingen, nicht der Gemeinde Wehingen.
Da es durch Krankheitsfälle immer wieder kurzfristig zu Schließungen des Wertstoffhofes kommt, möchten wir Sie höflichst bitten, sich über die aktuellen Öffnungszeiten unter abfallberatung@landkreis-tuttlingen.de aktuell zu informieren.
Wir bitten um Beachtung, dass der Wertstoffhof in Wehingen-Harras ab Mitte November wieder Winteröffnungszeiten hat.
Freundlicher Gruß
Gerhard Reichegger, Bürgermeister