Bürgermeisteramt Wehingen
78564 Wehingen
Aus den Rathäusern

Aktuelles

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Amtliche Nachrichten des Bürgermeisters

Sprechstunden des Bürgermeisters

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 07426/947013.

Dienststunden auf dem Rathaus

Die Dienststunden auf dem Rathaus sind wie folgt:

Montag – Freitag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Montagnachmittag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Am Mittwoch, den 13. November 2024 ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen.

Wir bitten um Beachtung.

Einladung zum Wintermarkt

Zum Wintermarkt am kommenden Samstag in der Ortsmitte lade ich Sie persönlich und im Auftrag des Gemeinderates recht herzlich ein. Bitte unterstützen Sie diese Tradition mit Ihrem Besuch bei den verschiedenen Händlern und den örtlichen Vereinen. Bei beiden Organisationen bedanke ich mich recht herzlich für ihre Teilnahme. Nur durch Ihren Besuch können wir sicherstellen, dass der traditionelle Wintermarkt in Wehingen weiterhin attraktiv bleibt!

Eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Gemeinde Wehingen durch die NetCom BW

- Aktuelle Auftragsquote erst bei 19,60 % -

Bereits am 07.10.2024 hat in der Gemeinde Wehingen der Vermarktungsstart für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der NetCom BW begonnen.

Dieser von der NetCom BW in Aussicht gestellte Vollausbau des Glasfasernetzes in der gesamten Gemeinde Wehingen (Kernort einschließlich Ortsteil Harras) stellt aus Sicht der Gemeinde Wehingen eine einmalige Chance dar, sowohl im Kernort, als auch im Ortsteil Harras eine flächendeckende und leistungsfähige und damit auch zukunftssichere Versorgung mit Glasfaser-Hausanschlüssen in der Gesamtgemeinde zu installieren. Für den Ausbau einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur wurde daher bereits am 15.03.2024 zwischen der NetCom BW und der Gemeinde Wehingen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zum Glasfaserausbau unterzeichnet.

Über einem neuen Glasfaser-Gebäudeanschluss können neben einem leistungsfähigen Glasfaser-Internetanschluss ergänzend weitere Dienste wie Telefonie und Internet-TV sichergestellt und gebucht werden.

Mit der zukunftsweisenden Glasfasertechnologie ist man sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich bestens gerüstet für zukünftig kommende technische Weiterentwicklungen und stellt damit die richtigen Weichen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Wehingens in einer immer digitaleren Welt.

Daneben wird durch einen Glasfaser-Hausanschluss auch der Wert und die Attraktivität der eigenen Immobilie gesteigert.

Die Erteilung eines Anschlussauftrages kann daher selbst dann sinnvoll sein, wenn Sie den Hausanschluss zunächst noch gar nicht nutzen wollen.

Aus wirtschaftlichen Gründen heraus wird ein flächendeckender Glasfaserausbau der NetCom BW nur dann durchgeführt, wenn für mindestens 40 % der möglichen Anschlussadressen auch ein entsprechender Anschlussauftrag erteilt wird.

Sofern diese Mindestanschlussquote bis zum Vermarktungsende am 30.12.2024 nicht erreicht werden sollte, erfolgt in der Gemeinde Wehingen überhaupt kein eigenwirtschaftlicher Ausbau des Glasfasernetzes durch die NetCom BW und die bereits gebuchten Anschlussaufträge werden wieder aufgehoben / annulliert.

Aktuell liegt die Quote der bisher in der Gemeinde Wehingen gebuchten Glasfaserhausanschlüsse noch bei lediglich 19,6 %. Um einen Ausbau des Glasfasernetzes durch die NetCom BW sicher zu stellen, werden daher noch eine Vielzahl weiterer Anschlussaufträge benötigt.

Um die einmalige Ausbauchance eines flächendeckenden Glasfasernetzes in der Gemeinde Wehingen nicht ergebnislos verstreichen zu lassen appellieren wir daher an alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sich bei der NetCom BW unverbindlich über die Chancen bei der Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses zu informieren.

Alle Gebäude- / Wohnungseigentümer müssten von der NetCom BW bereits entsprechendes Informationsmaterial für die mögliche Herstellung eines kostenfreien Glasfaserhausanschlusses in Verbindung mit einem Glasfaser-Tarif erhalten haben.

Zusätzlich werden auf dem Bürgermeisteramt Wehingen während der Öffnungszeiten des Rathauses durch die NetCom BW an den nachfolgenden Terminen weitere unverbindliche Vor-Ort-Beratungen angeboten:

Do., 14. November von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Do., 21. November von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Do., 05. Dezember von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Do., 12. Dezember von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Daneben stehen Ihnen die beiden NetCom BW-Mitarbeiter Aleksej Schnabel unter der Mobilrufnummer 0151 26632199 und Frau Helena Schnabel, Tel. 0171 2166130 für weitere unverbindliche Informationen, Terminvereinbarungen und Beratungen im Zusammenhang mit der Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses zur Verfügung.

Für ergänzende Informationen bzw. die Vermittlung von Kontaktadressen oder die Zusendung von weiterem Infomaterial können Sie sich auch gerne nochmals direkt an das Bürgermeisteramt Wehingen wenden.

Aus der Kommunalstatistik 2024 des Statistischen Landesamtes wird berichtet:

Auszüge aus dem Gemeinderatsprotokoll

6. September 1814

Verurteilung

Landjäger Schaal von hier bringt zur Anzeige, daß er den Conrad Stengel von Frommern, OA Balingen, getroffen habe, wie er mit brennender Cigarre aus dem Gaststall des Sonnenwirts Sauter gekommen sei, ebenso sei er wieder mit dieser Cigarre in den Privatstall des Sonnenwirts Sauter gelaufen.

Auf Grund des Verhandelten ist Beschluß, den Conrad Stengel von Frommern wegen Betretens eines Stalles mit einer brennenden Cigarre zu einer Geldstrafe von 1 Taler zu verurteilen.

29. Oktober 1869

Warnung

Nachdem der seit September d. J. aus der polizeilichen Strafanstalt in ? entlassene Joh. Mayer fortfährt in seiner asotischen Lebensweise, so wurde den hiesigen Wirten eröffnet, daß sie bei Strafverweisung demselben keine Getränke verabreichen, ihm auch keine Aufenthalt in ihren Wirtschaftslokalen gestatten.

Die Eröffnung Wendelin Rees Sonnenwirt Sauter Johann Georg Kult

Georg Keller Johann Keller Schultheiß Sauter

10. Oktober 1912

Pflicht der Hundebesitzer

Bekanntmachung, daß vom 1. Nov. 1912 ab sämtliche freiumherlaufende Hunde mit Halsbändern versehen sein müssen, die Namen und Wohnort bzw. Wohnung des Hundebesitzers ersehen lassen. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Zur Abwägung der Verfehlungen ist das Oberamt zuständig.

Abfallbeseitigung

Papiertonne 08. November 2024

Windeltonne 08. November 2024

Biotonne 15. November 2024

Restmülltonne: 22. November 2024

Werttonne: 04. Dezember 2024

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Wehingen-Harras

Die Hinweise zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sehen sie ab sofort im vorderen Teil des Mittelungsblattes.

Freundlicher Gruß

Gerhard Reichegger, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinden Wehingen, Reichenbach a. H., Egesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

Orte

Egesheim
Reichenbach am Heuberg
Wehingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Wehingen
07.11.2024
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